Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird.
Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom zu bezahlen. Grundlage hierfür ist der jeweils gewählte Tarif.