Um die derzeitige Belastung aller Strom- und Wärmekunden angesichts der angespannten energiepolitischen Lage zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Im März 2023 werden diese Entlastungen umgesetzt. 

Sie müssen selbst nicht aktiv werden, um von der Entlastung zu profitieren. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden anschreiben und über Ihre konkreten Entlastungen informieren.  

So funktionieren die Energiepreisbremsen

► für Haushalte und kleinere Unternehmen 

Im Rahmen der Energiepreisbremse gelten folgende Referenzpreise für Haushalte und kleinere Unternehmen, abgerechnet nach dem sogenannten Standardlastprofil (SLP): 

  • für Gas 12 Cent pro kWh
  • für Fernwärme 9,5 Cent pro kWh
  • für Strom 40 Cent pro kWh

Haushalte und kleine Unternehmen sind dabei Letztverbraucher, die einen Wärme- bzw. Erdgasverbrauch von weniger als 1.500.000 kWh/Jahr haben. Im Strom liegt die Grenze bei 30.000 kWh/Jahr. Für Letztverbraucher mit höheren Verbräuchen gelten abweichende Regelungen.

Für 80 % des persönlichen, für Ihre Verbrauchsstelle prognostizierten Jahresverbrauchs gilt nun der festgelegte Referenzpreis. Konkret heißt das, dass der Staat die Differenz zwischen dem Arbeitspreis Ihres aktuellen Tarifs und dem Referenzpreis übernimmt.

Für jede verbrauchte Kilowattstunde, die über das persönliche Entlastungskontingent – eben diese 80% – hinausgeht, zahlen Sie weiterhin den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Es lohnt sich also weiterhin Energie einzusparen. Durch das Sparen von Energie können Sie selbst dazu beitragen, den Verbrauch, der über das Entlastungskontingent hinausgeht, zu senken. Sie reduzieren so noch einmal aktiv Ihre Kosten.

Die aktive Umsetzung der Energiepreisbremsen startet im März 2023. Die Preisbremsen gelten jedoch rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Die Ersparnis für diese beiden Monate wird entsprechend in der Anpassung Ihrer Abschläge berücksichtigt bzw. in der Jahresabrechnung verrechnet.

► für die Industrie und Großverbraucher

Zur Unterstützung von Kunden über 30.000 kWh bzw. 1.500.000 kWh werden, abweichend von den Regelungen für Haushaltskunden, 70 % der Jahresverbrauchsprognose als Entlastungskontingent festgelegt. Folgende Netto-Referenzpreise gelten im Rahmen der Energiepreisbremsen für diese Kundengruppen: 

  • Gas- und Fernwärme 7,5 Cent
  • Strom 13 Cent

Hinzu kommen Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Messentgelte.

Für RLM-Kunden wird für die Berechnung als Verbrauchsprognose der gemessene oder geschätzte Jahresverbrauch von 2021 genutzt.

Ihre Entlastung durch die Energiepreisbremsen

Um Ihre mögliche Entlastung aus der Preisbremse zu berechnen, geben Sie bitte Ihren Vorjahresverbrauch und Ihren Arbeitspreis (brutto) ein. 

meiner Energie sparen

Ihre berechnete Entlastung

monatlichjährlich
Ihr Entlastungsbetrag *{{ electricity.discountMonth }} €{{ electricity.discountYear }} €
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung {{ electricity.customerSavingsMonth }} €{{ electricity.customerSavingsYear }} €
Ihr Entlastungsbetrag *
monatlich{{ electricity.discountMonth }} €
jährlich{{ electricity.discountYear }} €
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung
monatlich{{ electricity.customerSavingsMonth }} €
jährlich{{ electricity.customerSavingsYear }} €

* Diese Entlastungsberechnung ist rein informativ und beruht auf Ihren individuellen Angaben.

Aus diesem Berechnungsbeispiel können keinerlei Ansprüche, beispielsweise in Bezug auf die Höhe der Entlastung abgeleitet werden. Die tatsächliche Entlastung basiert auf Jahresverbräuchen, die wir aus der Prognose des Netzbetreibers zu Ihrem Anschluss erhalten. Hieraus wird dann Ihr Entlastungskontingent (z.B. in Höhe von 80% der Prognose) gebildet. Wenn Ihr berechnetes Ergebnis den Wert Null ergibt, liegt ihr eingegebener Arbeitspreis unter dem für die Preisbremse festgelegten Referenzpreis.

Zusätzlich hat Energiesparen über die gesamte Vertragslaufzeit einen kostenmindernden Effekt. Jede gesparte Kilowattstunde Energie fließt als Kostenersparnis zu Ihrem aktuell gültigen Arbeitspreis, wie angegeben, in diese Berechnung ein. Ist das Ergebnis Ihrer Energieeinsparung Null, erhöhen Sie in der Auswahlliste ihre Prozentzahl möglicher Energieeinsparung. Die Erfahrung vieler Stromkunden zeigt, auch mit kleinen Veränderung ist ein Sparpotential von 5-10% pro Haushalt möglich. 

Um Ihre mögliche Entlastung aus der Preisbremse zu berechnen, geben Sie bitte Ihren Vorjahresverbrauch und Ihren Arbeitspreis (brutto) ein. 

meiner Energie sparen

Ihre berechnete Entlastung

monatlichjährlich
Ihr Entlastungsbetrag *{{ gas.discountMonth }} €{{ gas.discountYear }} €
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung {{ gas.customerSavingsMonth }} €{{ gas.customerSavingsYear }} €
Ihr Entlastungsbetrag *
monatlich{{ gas.discountMonth }} €
jährlich{{ gas.discountYear }} €
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung
monatlich{{ gas.customerSavingsMonth }} €
jährlich{{ gas.customerSavingsYear }} €

* Diese Entlastungsberechnung ist rein informativ und beruht auf Ihren individuellen Angaben.

Aus diesem Berechnungsbeispiel können keinerlei Ansprüche, beispielsweise in Bezug auf die Höhe der Entlastung abgeleitet werden. Die tatsächliche Entlastung basiert auf dem Jahresverbrauch, den wir als Lieferant im Monat September 2022 für Ihren Anschluss prognostiziert haben. Hieraus wird dann Ihr Entlastungskontingent (z.B. in Höhe von 80% der Prognose) gebildet. Wenn Ihr berechnetes Ergebnis den Wert Null ergibt, liegt ihr eingegebener Arbeitspreis unter dem für die Preisbremse festgelegten Referenzpreis.

Zusätzlich hat Energiesparen über die gesamte Vertragslaufzeit einen kostenmindernden Effekt. Jede gesparte Kilowattstunde Energie fließt als Kostenersparnis zu Ihrem aktuell gültigen Arbeitspreis, wie angegeben, in diese Berechnung ein. Ist das Ergebnis Ihrer Energieeinsparung Null, erhöhen Sie in der Auswahlliste ihre Prozentzahl möglicher Energieeinsparung. Die Erfahrung vieler Stromkunden zeigt, auch mit kleinen Veränderung ist ein Sparpotential von 5-10% pro Haushalt möglich. 

Maus mit Kabel

Kurz erklärt

Letztverbraucher

Letztverbraucher ist jeder, der die bezogene Energie (Strom, Gas, Wärme) selbst verbraucht.

Jahresverbrauchsprognose

Als Jahresverbrauchsprognose wird der vom Netzbetreiber oder Lieferanten ermittelte Wert an Kilowattstunden für Ihre Lieferstelle bezeichnet. In der Regel erfolgt diese Prognose - für Gas und Fernwärme temperaturbereinigt - in Annäherung an Ihren letzten abgerechneten Jahresverbrauch. Abweichend von dieser Berechnung wird für Kunden mit einem intelligenten Messsystem oder registrierender Leistungsmessung (RLM)  als Jahresverbrauchsprognose der Jahresverbrauch aus dem Kalenderjahr 2021 angesetzt. 

Was bedeutet eine Temperaturbereinigung bei der Ermittlung der prognostizierten Menge?

Für die Ermittlung der Jahresverbrauchsprognose werden die bisherigen Jahresverbräuche zu ihrer Lieferstelle herangezogen und um äußere Einflüsse, wie z.B. die Temperatur bereinigt. Mit dieser Bereinigung wird vermieden, dass vorangegangene besonders kalte oder besonders milde Winter Einfluss auf die Prognose haben. Man nutzt hierzu sogenannte Heizgradtage. Immer wenn die Temperatur unter 15°C fällt, spricht man von einem Heiztag. 

Um die Jahresverbrauchsprognose verlässlich zu prognostizieren, werden die Heizgradtage des Prognosezeitraums ins Verhältnis gesetzt zu den durchschnittlichen Heizgradtagen über einen längeren Zeitraum davor. Daraus ergibt sich ein Korrekturfaktor mit Hilfe dessen dann die Verbrauchsprognose für die Anwendung der Preisbremsen ermittelt wird. Es kann also sein, dass die für die Entlastungsberechnung zu Grunde gelegte Menge an Kilowattstunden von Ihrem letzten Jahresverbrauch abweicht.

 

Entlastungskontingent

Das Entlastungskontingent stellt auf Basis der Jahresverbrauchsprognose die Menge an Kilowattstunden dar, für die der gebremste Preis angewendet wird.

Für Haushaltskunden und kleinere Unternehmen

  • bis 30.000 kWh im Strom und
  • bis 1,5 Mio. kWh im Gas

beträgt das Entlastungskontingent 80 % der Jahresverbrauchsprognose

Für Kunden, die über den genannten Mengen liegen oder nach registrierender Leistungsmessung abgerechnet werden, werden 70 % der Jahresverbrauchsprognose als Entlastungskontingent angesetzt.

Referenzpreis

Der Referenzpreis ist der staatlich fixierte Preis (= ugs. Preisdeckel), der mit dem für Sie gültigen Arbeitspreis gemäß Vertrag ins Verhältnis gesetzt wird. Dieser Preisdeckel ist der Grenzwert bis zu dem der Staat die Differenz gegenüber Ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis übernimmt. Er bildet die Grundlage für die Ermittlung des Entlastungsbetrages.

 

Entlastungsbetrag

Ist der Geldbetrag, der Ihrem Vertragskonto im Zuge der Anwendung der Preisbremsen gutgeschrieben wird. Der Entlastungsbetrag berechnet sich aus dem für Sie gültigen Entlastungskontingent und dem für die jeweilige Preisbremse gültigen Referenzpreis.

Berechnungsbeispiele finden Sie auf den Unterseiten zur Strom- und Gaspreisbremse und in unserem Entlastungsrechner.

Häufige Fragen zur Umsetzung der Energiepreisbremsen

Information für unsere Magdeburger Kunden:

Stand: 22.03.2023

Für alle Magdeburger Kunden in der Grundversorgung und in den Tarifen SWM Spar, Regio und Natur, Heizstrom sowie den Profi-Tarifen haben wir die Entlastungsbeträge berechnet und neue Abschlagsinformationen erstellt. Diese erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post.

Wichtig für Sie: Im März haben wir keinen Strom- und Gasabschlag von Ihnen abgebucht. In Ihrer nun folgenden neuen Abschlagsrechnung informieren wir Sie darüber, wann wir den für März neu berechneten Abschlag von Ihrem Konto abbuchen. Voraussichtlich erfolgt diese Abbuchung Anfang April. Weitere Zahltermine entnehmen Sie Ihrer Abschlagsinformation. Möglicherweise ziehen wir dann im April zwei Abschläge von Ihrem Konto ein - den reduzierten für den Monat März und den neu berechneten für den Monat April.

Ich habe noch keine Post erhalten. Was muss ich wissen?

Für den Großteil unserer Bestandskunden in Magdeburg haben wir die Berechnung der Abschläge vorgenommen, die Aufbereitung für Druck und Versand ist gestartet und die Briefe erreichen Sie in den nächsten Tagen.

Verzögerungen bei bestimmten Kundengruppen

Insbesondere für Kunden, die erst in diesem Jahr eingezogen sind oder die ihre Strom- oder Gastarife (z.B. von der Grundversorgung in einen Tarif mit Preisbindung) gewechselt haben, kann es aufgrund der Komplexität in der Entlastungsberechnung noch zu weiteren Verzögerungen kommen. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld, damit wir sicherstellen können, dass wir auch für Sie die staatliche Entlastung vollständig und korrekt berechnen.  

Wenn Sie im Umland von Magdeburg wohnen und einen Strom- oder Gasvertrag mit uns abgeschlossen haben, werden wir für Sie die neuen Abschlagsinformationen mit Wirkung für Ihren Abschlag im April berechnen.

Ich habe meinen März-Abschlag bereits selbst überwiesen. Wie erfolgt die Entlastung für mich?

Wenn Sie Ihren Märzabschlag selbst überwiesen haben, berechnen wir für Sie zum Monat April den reduzierten Abschlagsbetrag aus der staatlichen Entlastung durch die Energiepreisbremsen neu. Sie erhalten dazu eine neue Abschlagsinformation mit einem reduzierten Abschlagsbetrag. Die Ihnen ggf. zustehende staatliche Entlastung aus den Monaten Januar bis März verrechnen wir spätestens mit Ihrer Jahresrechnung oder wenden diese als Reduzierung für Ihren April-Abschlag an.  

Warum kann ich meinen Abschlag zurzeit nicht anpassen?

Die Neuberechnung der Abschläge mit der Entlastung durch die Energiepreisbremse ist sehr komplex.

Bis wir alle Berechnungsgrundlagen der staatlichen Entlastung und das für Sie individuelle Entlastungskontingent ermittelt haben, ist es leider nicht möglich, dass Sie Ihren Abschlag ändern. Dies ist solange nötig, bis wir Ihren persönlichen Entlastungsbetrag berechnet und bei uns im Abrechnungssystem gespeichert haben. Wir möchten damit ausschließen, dass gerade hinterlegte Einstellungen für Ihre staatliche Entlastung wieder überschrieben werden. Daher haben wir vorübergehend die Möglichkeit der Abschlagsanpassung ganz ausgesetzt.

Sobald wir unsere Systeme vollständig umgestellt haben, können Sie Ihren Abschlag auch wieder ändern. Wir bitten bis dahin um Geduld. 

Ich bin Kunde im Umland von Magdeburg. Was gilt jetzt für mich?

Für alle unsere Kunden im Magdeburger Umland hatten wir die März-Abschläge wie gewohnt abgebucht. Die Umsetzung der Entlastung sehen wir für Sie im April vor.

Ihnen geht keine Entlastung verloren, sie beginnt lediglich mit einer Verzögerung. Eine entsprechende Abschlagsinformation für den Monat April erhalten Sie per Post.

Warum erfolgt die Umsetzung erst verzögert?

Die gesetzlichen Anforderungen zur Entlastung durch die Energiepreisbremsen sind sehr komplex. Hinzu kommt die Herausforderung, dass individuelle Abrechnungszeiträume, differenzierte Prognosewerte und weitere Vertragsdetails unserer über 100.000 Kunden gemeinsam mit mehr als dem Doppelten an steuerrechtlichen und buchhalterischen Prozessen zu einer Vielzahl zu bearbeitender Einzeldaten führen. Nicht alle können über die eine Systemlösung abgebildet werden, sondern erfordern zusätzlich viel manuelle Arbeit.

Weiterhin arbeiten wir mit Hochdruck an der vollständigen Umsetzung der Preisbremsen in unseren Abrechnungssystemen. Nach und nach werden die erforderlichen Kundeninformationen gedruckt, sodass alle Kundinnen und Kunden die genaue Entlastung aus der Energiepreisbremse über ihre Abschlagspläne erfahren.