Um die derzeitige Belastung aller Strom- und Wärmekunden angesichts der angespannten energiepolitischen Lage zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Seit März 2023 werden diese Entlastungen umgesetzt. 

So funktionieren die Energiepreisbremsen

► für Haushalte und kleinere Unternehmen 

Im Rahmen der Energiepreisbremse gelten folgende Referenzpreise für Haushalte und kleinere Unternehmen, abgerechnet nach dem sogenannten Standardlastprofil (SLP): 

  • für Gas 12 Cent pro kWh
  • für Fernwärme 9,5 Cent pro kWh
  • für Strom 40 Cent pro kWh

Haushalte und kleine Unternehmen sind dabei Letztverbraucher, die einen Wärme- bzw. Erdgasverbrauch von weniger als 1.500.000 kWh/Jahr haben. Im Strom liegt die Grenze bei 30.000 kWh/Jahr. Für Letztverbraucher mit höheren Verbräuchen gelten abweichende Regelungen.

Für 80 % des persönlichen, für Ihre Verbrauchsstelle prognostizierten Jahresverbrauchs gilt nun der festgelegte Referenzpreis. Konkret heißt das, dass der Staat die Differenz zwischen dem Arbeitspreis Ihres aktuellen Tarifs und dem Referenzpreis übernimmt.

Für jede verbrauchte Kilowattstunde, die über das persönliche Entlastungskontingent – eben diese 80% – hinausgeht, zahlen Sie weiterhin den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Es lohnt sich also weiterhin Energie einzusparen. Durch das Sparen von Energie können Sie selbst dazu beitragen, den Verbrauch, der über das Entlastungskontingent hinausgeht, zu senken. Sie reduzieren so noch einmal aktiv Ihre Kosten.

Die aktive Umsetzung der Energiepreisbremsen startet im März 2023. Die Preisbremsen gelten jedoch rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Die Ersparnis für diese beiden Monate wird entsprechend in der Anpassung Ihrer Abschläge berücksichtigt bzw. in der Jahresabrechnung verrechnet.

► für die Industrie und Großverbraucher

Zur Unterstützung von Kunden über 30.000 kWh bzw. 1.500.000 kWh werden, abweichend von den Regelungen für Haushaltskunden, 70 % der Jahresverbrauchsprognose als Entlastungskontingent festgelegt. Folgende Netto-Referenzpreise gelten im Rahmen der Energiepreisbremsen für diese Kundengruppen: 

  • Gas- und Fernwärme 7,5 Cent
  • Strom 13 Cent

Hinzu kommen Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Messentgelte.

Für RLM-Kunden wird für die Berechnung als Verbrauchsprognose der gemessene oder geschätzte Jahresverbrauch von 2021 genutzt.

Ihre Entlastung durch die Energiepreisbremsen

Um Ihre mögliche Entlastung aus der Preisbremse zu berechnen, geben Sie bitte Ihren Vorjahresverbrauch und Ihren Arbeitspreis (brutto) ein. 

meiner Energie sparen

Ihre berechnete Entlastung

monatlichjährlich
Ihr Entlastungsbetrag *{{ electricity.discountMonth }} €{{ electricity.discountYear }} €
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung {{ electricity.customerSavingsMonth }} €{{ electricity.customerSavingsYear }} €
Ihr Entlastungsbetrag *
monatlich{{ electricity.discountMonth }} €
jährlich{{ electricity.discountYear }} €
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung
monatlich{{ electricity.customerSavingsMonth }} €
jährlich{{ electricity.customerSavingsYear }} €

* Diese Entlastungsberechnung ist rein informativ und beruht auf Ihren individuellen Angaben.

Aus diesem Berechnungsbeispiel können keinerlei Ansprüche, beispielsweise in Bezug auf die Höhe der Entlastung abgeleitet werden. Die tatsächliche Entlastung basiert auf Jahresverbräuchen, die wir aus der Prognose des Netzbetreibers zu Ihrem Anschluss erhalten. Hieraus wird dann Ihr Entlastungskontingent (z.B. in Höhe von 80% der Prognose) gebildet. Wenn Ihr berechnetes Ergebnis den Wert Null ergibt, liegt ihr eingegebener Arbeitspreis unter dem für die Preisbremse festgelegten Referenzpreis.

Zusätzlich hat Energiesparen über die gesamte Vertragslaufzeit einen kostenmindernden Effekt. Jede gesparte Kilowattstunde Energie fließt als Kostenersparnis zu Ihrem aktuell gültigen Arbeitspreis, wie angegeben, in diese Berechnung ein. Ist das Ergebnis Ihrer Energieeinsparung Null, erhöhen Sie in der Auswahlliste ihre Prozentzahl möglicher Energieeinsparung. Die Erfahrung vieler Stromkunden zeigt, auch mit kleinen Veränderung ist ein Sparpotential von 5-10% pro Haushalt möglich. 

Um Ihre mögliche Entlastung aus der Preisbremse zu berechnen, geben Sie bitte Ihren Vorjahresverbrauch und Ihren Arbeitspreis (brutto) ein. 

meiner Energie sparen

Ihre berechnete Entlastung

monatlichjährlich
Ihr Entlastungsbetrag *{{ gas.discountMonth }} €{{ gas.discountYear }} €
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung {{ gas.customerSavingsMonth }} €{{ gas.customerSavingsYear }} €
Ihr Entlastungsbetrag *
monatlich{{ gas.discountMonth }} €
jährlich{{ gas.discountYear }} €
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung
monatlich{{ gas.customerSavingsMonth }} €
jährlich{{ gas.customerSavingsYear }} €

* Diese Entlastungsberechnung ist rein informativ und beruht auf Ihren individuellen Angaben.

Aus diesem Berechnungsbeispiel können keinerlei Ansprüche, beispielsweise in Bezug auf die Höhe der Entlastung abgeleitet werden. Die tatsächliche Entlastung basiert auf dem Jahresverbrauch, den wir als Lieferant im Monat September 2022 für Ihren Anschluss prognostiziert haben. Hieraus wird dann Ihr Entlastungskontingent (z.B. in Höhe von 80% der Prognose) gebildet. Wenn Ihr berechnetes Ergebnis den Wert Null ergibt, liegt ihr eingegebener Arbeitspreis unter dem für die Preisbremse festgelegten Referenzpreis.

Zusätzlich hat Energiesparen über die gesamte Vertragslaufzeit einen kostenmindernden Effekt. Jede gesparte Kilowattstunde Energie fließt als Kostenersparnis zu Ihrem aktuell gültigen Arbeitspreis, wie angegeben, in diese Berechnung ein. Ist das Ergebnis Ihrer Energieeinsparung Null, erhöhen Sie in der Auswahlliste ihre Prozentzahl möglicher Energieeinsparung. Die Erfahrung vieler Stromkunden zeigt, auch mit kleinen Veränderung ist ein Sparpotential von 5-10% pro Haushalt möglich. 

Maus mit Kabel

Kurz erklärt

Bestandteile zur Berechnung der Energiepreisbremsen auf Basis der gesetzlichen Grundlagen Strom PBG und und EWPBG

Häufige Fragen zur Umsetzung der Energiepreisbremsen

Für den Großteil unserer Kunden in der Grundversorgung und in den Tarifen SWM Spar, Regio und Natur, Heizstrom sowie den Profi-Tarifen haben wir die Entlastungsbeträge berechnet und neue Abschlagsinformationen erstellt.