Die Strompreisbremse wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen.
Sie entlastet private Haushalte und kleine Unternehmen bis 30.000 kWh Verbrauch / Jahr direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Für die Monate Januar und Februar 2023 gilt die Strompreisbremse rückwirkend. Zusätzlich kann die Gültigkeit bei Bedarf bis April 2024 verlängert werden.
Das Wichtigste vorab: Um von der Preisbremse zu profitieren, müssen Sie selbst nichts tun! Wir berücksichtigen den staatlichen Entlastungsbetrag für unsere Strom- und Heizstromkunden und passen Ihre Abschläge automatisch im März 2023 an. Sie erhalten dazu eine neue Abschlagsinformation von uns.
► Entlastung aus der Strompreisbremse erfolgt schrittweise |
Für den größten Teil unserer Magdeburger Stromkunden ist die Umsetzung der Entlastung aus den Energiepreisbremsen in unseren Abrechnungssystemen erfolgreich verlaufen. Sie erhalten in den nächsten Tagen ihre neuen Abschlagsinformationen per Post. |
Berechnung der Strompreisbremse
Beispielrechnung
Jahresverbrauchsprognose | 80% Jahresverbrauchsprognose | Referenzpreis | Arbeitspreis | |
2.500 kWh | 2.000 kWh | 40 ct | 49,40 ct | |
Entlastungsbetrag | 49,40 ct (Arbeitspreis) - 40 ct (Referenzpreis) = 9,40 ct x 2.000 kWh | |||
188,00 € |
Ihre Entlastung durch die Strompreisbremse
Um Ihre mögliche Entlastung aus der Preisbremse zu berechnen, geben Sie bitte Ihren Vorjahresverbrauch und Ihren Arbeitspreis (brutto) ein.
Ihre berechnete Entlastung
monatlich | jährlich | |
---|---|---|
Ihr Entlastungsbetrag * | {{ electricity.discountMonth }} € | {{ electricity.discountYear }} € |
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung | {{ electricity.customerSavingsMonth }} € | {{ electricity.customerSavingsYear }} € |
Ihr Entlastungsbetrag * | |
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monatlich | {{ electricity.discountMonth }} € |
jährlich | {{ electricity.discountYear }} € |
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung | |
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monatlich | {{ electricity.customerSavingsMonth }} € |
jährlich | {{ electricity.customerSavingsYear }} € |
* Diese Entlastungsberechnung ist rein informativ und beruht auf Ihren individuellen Angaben.
Aus diesem Berechnungsbeispiel können keinerlei Ansprüche, beispielsweise in Bezug auf die Höhe der Entlastung abgeleitet werden. Die tatsächliche Entlastung basiert auf Jahresverbräuchen, die wir aus der Prognose des Netzbetreibers zu Ihrem Anschluss erhalten. Hieraus wird dann Ihr Entlastungskontingent (z.B. in Höhe von 80% der Prognose) gebildet. Wenn Ihr berechnetes Ergebnis den Wert Null ergibt, liegt ihr eingegebener Arbeitspreis unter dem für die Preisbremse festgelegten Referenzpreis.
Zusätzlich hat Energiesparen über die gesamte Vertragslaufzeit einen kostenmindernden Effekt. Jede gesparte Kilowattstunde Energie fließt als Kostenersparnis zu Ihrem aktuell gültigen Arbeitspreis, wie angegeben, in diese Berechnung ein. Ist das Ergebnis Ihrer Energieeinsparung Null, erhöhen Sie in der Auswahlliste ihre Prozentzahl möglicher Energieeinsparung. Die Erfahrung vieler Stromkunden zeigt, auch mit kleinen Veränderung ist ein Sparpotential von 5-10% pro Haushalt möglich.
Um Ihre mögliche Entlastung aus der Preisbremse zu berechnen, geben Sie bitte Ihren Vorjahresverbrauch und Ihren Arbeitspreis (brutto) ein.
Ihre berechnete Entlastung
monatlich | jährlich | |
---|---|---|
Ihr Entlastungsbetrag * | {{ gas.discountMonth }} € | {{ gas.discountYear }} € |
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung | {{ gas.customerSavingsMonth }} € | {{ gas.customerSavingsYear }} € |
Ihr Entlastungsbetrag * | |
---|---|
monatlich | {{ gas.discountMonth }} € |
jährlich | {{ gas.discountYear }} € |
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung | |
---|---|
monatlich | {{ gas.customerSavingsMonth }} € |
jährlich | {{ gas.customerSavingsYear }} € |
* Diese Entlastungsberechnung ist rein informativ und beruht auf Ihren individuellen Angaben.
Aus diesem Berechnungsbeispiel können keinerlei Ansprüche, beispielsweise in Bezug auf die Höhe der Entlastung abgeleitet werden. Die tatsächliche Entlastung basiert auf dem Jahresverbrauch, den wir als Lieferant im Monat September 2022 für Ihren Anschluss prognostiziert haben. Hieraus wird dann Ihr Entlastungskontingent (z.B. in Höhe von 80% der Prognose) gebildet. Wenn Ihr berechnetes Ergebnis den Wert Null ergibt, liegt ihr eingegebener Arbeitspreis unter dem für die Preisbremse festgelegten Referenzpreis.
Zusätzlich hat Energiesparen über die gesamte Vertragslaufzeit einen kostenmindernden Effekt. Jede gesparte Kilowattstunde Energie fließt als Kostenersparnis zu Ihrem aktuell gültigen Arbeitspreis, wie angegeben, in diese Berechnung ein. Ist das Ergebnis Ihrer Energieeinsparung Null, erhöhen Sie in der Auswahlliste ihre Prozentzahl möglicher Energieeinsparung. Die Erfahrung vieler Stromkunden zeigt, auch mit kleinen Veränderung ist ein Sparpotential von 5-10% pro Haushalt möglich.
Häufige Fragen zur Strompreisbremse
Ab wann und wie lange gilt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkundinnen und -kunden ab Januar 2023 und für das gesamte Jahr 2023. Die Verrechnung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt im März 2023. Eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist möglich.
Was muss ich tun, um von der Strompreisbremse zu profitieren?
Sie müssen nichts tun. Sie erhalten von uns eine aktualisierte Abschlagsinformation, in der Ihr Entlastungsbetrag aus der Strompreisbremse entsprechend berücksichtigt wird.
Wo kann ich meinen tatsächlichen Entlastungsbetrag sehen?
In der aktualisierten Abschlagsinformation, die Sie von uns erhalten, führen wir den für Ihren Anschluss ermittelten Entlastungsbetrag auf. Hier können Sie auch sehen, welche Jahresverbrauchsprognose der Netzbetreiber für Sie ermittelt hat.
Mein derzeitiger Arbeitspreis beträgt weniger als 40 ct/kWh. Zahle ich jetzt mehr?
In diesem Fall gilt die Strompreisbremse für Sie nicht. Sie zahlen weiterhin den Arbeitspreis Ihres aktuell laufenden Vertrags und erhalten keine neue Abschlagsinformation.
Sollten sich Ihre Konditionen im nächsten Vertragszeitraum auf mehr als 40 Cent je Kilowattstunde erhöhen, greift die Preisbremse selbstverständlich auch für Sie ganz automatisch.
Muss ich meinen monatlichen Abschlag selbst anpassen?
Die Entlastung unserer Kunden wird ab März 2023 automatisch über gesenkte monatliche Abschläge erfolgen. Sie erhalten dazu eine angepasste Abschlagsinformation.
Was gilt, wenn ich gerade umgezogen bin?
Ihr persönliches Entlastungskontingent wird auf Basis der Jahresverbrauchsprognose vom Netzbetreiber für Ihre neue Lieferstelle, also in diesem Fall für den Anschluss in der neuen Wohnung bereitgestellt und bildet so ggf. anteilig die Grundlage für die Berechnung des Entlastungsbetrages aus der Strompreisbremse. Je nachdem wann Sie umziehen, erhalten Sie die Entlastung anteilig für jede Wohnung.
Welche zusätzlichen Entlastungen gibt es für die derzeit hohen Energiekosten?
Parallel zur Strompreisbremse greift auch die Gaspreisbremse.
Bitte beachten Sie: Als Mieter oder Mieterin ohne eigenen Gas- bzw. Fernwärmevertrag wird der Vermieter die entsprechende Entlastung mit der Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.