Die Versorgung von Verbrauchern mit Strom ist auch gesichert, wenn ein Energieversorger nicht mehr liefert. Kraft Gesetzes springt dann der örtliche Grundversorger mit der Ersatzversorgung für maximal drei Monate ein.
Wichtig: Anspruch auf eine Ersatzversorgung besteht nur für Letztverbraucher, die in Niederspannung versorgt werden.
Wie kommt es zur Ersatzversorgung und wer stellt die Ersatzversorgung bereit?
Der zuständige Netzbetreiber – in Magdeburg in der Regel die Netze Magdeburg GmbH – kann den Bezug an einer Entnahmestelle keinem bestimmten Liefervertrag zuordnen und meldet die Entnahmestelle an den örtlichen Grundversorger – die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG – zur Ersatzversorgung.
Wie lange dauert Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung endet, wenn ein neuer Liefervertrag geschlossen wurde, spätestens drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Letztverbraucher, die Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen den Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigendenEigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Dies regelt § 3 Ziffer 22 des EnWG.
Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden erfolgt zu den allgemeinen Preisen der Grundversorgung.
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Kunden mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Verbrauch, der 10.000 Kilowattstunden im Jahr übersteigt, sind Nichthaushaltskunden.
Preise der Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung
Für die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung gelten folgende Preise (Preisstand 01.02.2022):
Arbeitspreis (netto) | 51,80 ct/kWh |
Grundpreis (netto) | 840,00 EUR/a |
Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der Abgaben nach KWKG, EEG, der Umlagen nach § 19 Abs. 2 StromNEV, § 18 AbLaV, § 17 f EnWG sowie der Stromsteuer und der Umsatzsteuer.
Die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Netzentgelte und die an den grundzuständigen Messstellenbetreiber zu entrichtenden Entgelte für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten.
Preise Ersatzversorgung in Niederspannung mit registrierender Leistungsmessung
Für die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung gelten folgende Preise (Preisstand 01.01.2022):
Leistungspreis (netto) | 100,00 EUR/kW a |
Arbeitspreis (netto) | 68,50 ct/kWh |
Verrechnungspreis (netto) | 1.800,00 EUR/a |
Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der Abgaben nach KWKG, EEG, der Umlagen nach § 19 Abs. 2 StromNEV, § 18 AbLaV, § 17 f EnWG sowie der Stromsteuer und der Umsatzsteuer.
Die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Netzentgelte und die an den grundzuständigen Messstellenbetreiber zu entrichtenden Entgelte für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten.
Ersatzversorgung mit Aushilfsenergie in Mittelspannung und Hochspannung
Für mittelspannungs- und hochspannungsversorgte Nichthaushaltskunden liefern wir die Energie zu den Preisen unserer Aushilfsenergie.
Bitte wenden Sie sich an vertrieb(at)sw-magdeburg(dot)de. Sie erhalten dann ein aktuelles Angebot.