Die Gaspreisbremse wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen.
Sie entlastet private Haushalte und kleine Unternehmen bis 1,5 Mio. kWh Verbrauch / Jahr direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Für die Monate Januar und Februar 2023 gilt die Gaspreisbremse rückwirkend. Zusätzlich kann die Gültigkeit bei Bedarf bis April 2024 verlängert werden.
Das Wichtigste vorab: Um von der Preisbremse zu profitieren, müssen Sie selbst nichts tun! Wir berücksichtigen den staatlichen Entlastungsbetrag für unsere Gaskunden und passen Ihre Abschläge automatisch im März 2023 an. Sie erhalten dazu eine neue Abschlagsinformation von uns.
Berechnung der Gaspreisbremse
Beispielrechnung
Jahresverbrauchsprognose | 80% Jahresverbrauchsprognose | Referenzpreis | Arbeitspreis | |
12.000 kWh | 9.600 kWh | 12 ct | 20,39 ct | |
Entlastungsbetrag | 20,39 ct (Arbeitspreis) - 12 ct (Referenzpreis) = 8,39 ct x 9.600 kWh | |||
805,44 € |