Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten, benötigen Sie laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen Energieausweis. Dieser gibt Käufern oder Mietern einen Überblick über den Energiebedarf des Objekts. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Ausweis. Informieren Sie sich hier, welcher für Ihr Gebäude geeignet ist. Alle Energieausweise sind 10 Jahre gültig.
Der Verbrauchsausweis erfasst die gemessenen Verbräuche Ihrer Immobilie für Heizung und Warmwassererzeugung über die letzten drei Jahre. Besondere Vorkommnisse wie Wohnungsleerstände oder außergewöhnliche Wetterverhältnisse werden berücksichtigt, sodass ein hoher Verbrauch in einem harten Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung führt. Der Verbrauchsausweis bietet potenziellen Käufern oder Mietern ein Bild des durchschnittlichen Energieverbrauchs.
Sie können einen verbrauchsabhängigen Energieausweis bei SWM für 80 Euro beauftragen. SWM Kunden zahlen nur 59 Euro. Der Ausweis wird von zertifizierten Energieberatern erstellt und Ihnen nach ca. 2-3 Wochen per Post zugeschickt.
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Er orientiert sich nur an der Energieeffizienz der Gebäudehülle – beispielsweise zum Dach, zu den Außenwänden, zur Dämmung, zum Keller oder zu den Fenstern. Auch berücksichtigt werden unter anderem das Baujahr oder die Anzahl der Wohnungen.
Der Bedarfsenergieausweis wird durch zugelassene Gebäudeenergieberater erstellt. Wir empfehlen Energieberater, die über eine Eintragung bei der Dena (Deutsche Energie-Agentur) oder BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verfügen, zu beauftragen.
Am einfachsten können Sie den Energieausweis für Wohngebäude online in der SWM Vorteilswelt bestellen:
Im ersten Schritt beauftragen Sie den Verbrauchsausweis online und erhalten dann eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Zur Erstellung des Verbrauchsausweises benötigen wir im zweiten Schritt weitere Angaben zu Ihrem Gebäude. Auch diese können Sie bequem online an uns übermittelen. Den Link dafür finden Sie in der Buchungsbestätigung. Folgende Daten werden hier u.a. abgefragt:
Die Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes sind freiwilig. Geben Sie jedoch Ihre Daten vollständig an, erhalten Sie im Energieausweis unverbindliche Modernisierungstipps für Ihr Gebäude.
Sie benötigen einen verbrauchsbasierten Energieausweis, haben aber keine vollständigen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre? Wir unterstützen Sie gern! Bei uns können Sie Ihre Verbrauchsinformationen einfach und kostengünstig bestellen.
Sie sind nicht der Eigentümer? Mit einer Vollmacht des Eigentümers erstellen wir Ihnen gern die Übersicht der Verbräuche.
Sie möchten die Verbrauchsdaten für Ihr Mehrfamilienhaus zusammenstellen lassen? Bei weniger als drei Wohneinheiten benötigen Sie dafür die Einwilligung aller Mieter.
Jetzt Verbrauchszusammenstellung bestellen
Gern können Sie zur Erstellung der Vollmachten diese Vorlagen nutzen:
Alternativ können Sie auch:
Bei Verkauf oder Vermietung von gewerblichen Gebäuden sind Sie als Eigentümer verpflichtet, den Energieverbrauch mit einem Energieausweis nachzuweisen – Denkmäler ausgenommen. So verlangt es das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Mit einem Verbrauchsausweis
erfüllen Sie diese Pflicht. Achtung: Bei Neubau oder energetischer Sanierung wird ein Bedarfsausweis fällig. Der Verbrauchsausweis enthält neben der Energieeffizienzklasse von A+ bis H künftig auch die CO₂ -Emissionen Ihres Gebäudes.
So bestellen Sie:
Für SWM Kunden kostet der Verbrauchs-Energieausweis für Nichtwohngebäude 59,00 EUR statt 80,00 EUR.
energieberatung-kundenservice(at)sw-magdeburg(dot)de
0391 587-2020