Verbrauchsanlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, unterliegen den neuen Regelungen zum §14a EnWG.
Das trifft auf Ihre Anlage zu? Dann versorgen wir Sie gern mit unseren günstigen SWM Stromtarifen. Im Falle eines absehbaren Engpasses darf der Netzbetreiber dann die Leistung ihrer steuerbaren Verbrauchsanlage für kurze Zeit reduzieren. Ihr Vorteil: Sie erhalten eine Reduzierung Ihrer Netzentgelte. Dadurch reduziert sich Ihre Stromrechnung.
Sie betreiben Ihre Wärmepumpe mit separatem Zähler?
Dann haben wir gute Nachrichten: Die Bundesregierung unterstützt Ihren Beitrag zur Energiewende mit der Senkung von zwei staatlich festgelegten Umlagen, die Bestandteil Ihres Heizstrom-Tarifes sind:
Beide Umlagen werden unter bestimmten Voraussetzungen auf "Null" (0,00 ct/kWh) gesetzt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).