Schade, dass Sie uns verlassen wollen. Wir möchten Sie nicht verlieren!
Als TOP Lokalversorger sind wir immer in der Nähe und sorgen als langjähriger, erfahrener Partner für Strom und Gas in Magdeburg und der Region. Unser Kundenservice-Team hat für Sie immer ein offenes Ohr - am Telefon und vor Ort. → Jetzt Beratungstermin buchen.
Wie kann ich kündigen?
Die Kündigung Ihres Vertrages muss in Textform erfolgen. Für eine schnelle Bearbeitung geben Sie bitte folgende Daten an:
Vertragskonto-Nummer,
Zählernummer (siehe Rechnung),
Lieferanschrift,
Anschrift für die Schlussrechnung und
Kontaktdaten für Rückfragen
Noch einfacher ist es, unser Kündigungsformular auf der Webseite zu nutzen oder Sie melden uns Ihren Auszug direkt im SWM Onlineservice. Hier fragen wir alle benötigten Daten ab und können Ihre Kündigung so schnell bearbeiten.
Für eine genaue Abrechnung Ihres Verbrauches teilen Sie uns bitte den Zählerstand zum Vertragsende mit.
Im Falle eines Auszuges kommt es darauf an, ob Sie einen Laufzeitvertrag abgeschlossen haben oder in der Grundversorgung beliefert werden. Ein Laufzeitvertrag kann bei Auszug jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. In der Grundversorgung gelten andere Fristen: Hier kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von vierzehn Tagen gekündigt werden.
Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer SWM Preis- oder AGB-Anpassung, das eine außerordentliche Kündigung erlaubt. Auf das Sonderkündigungsrecht wird in den Preisanpassungsschreiben gesondert hingewiesen.
Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat immer zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Den individuellen Termin, zu dem eine ordentliche Kündigung Ihres Vertrages möglich ist, finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf Ihrer letzten Rechnung.
Zusätzlich haben wir für Sie im SWM Onlineservice im Menüpunkt Vertrag unter Vertragsdetails das genaue Datum hinterlegt, zu dem eine Vertragskündigung vorgenommen werden kann.
Der Vertrag hat eine Erst-Laufzeit von 12 Monaten. Nach der Erst-Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit.
Der Vertrag kann zum Ende der Erst-Vertragslaufzeit und danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Beispiel zum Ende der Erstlaufzeit: Ihr Vertrag läuft bis zum 30.Juni 2025. Dann muss Ihre Kündigung spätestens am 31.Mai 2025 bei uns vorliegen.
Beispiel nach der Erstlaufzeit: Ihre Kündigung geht am 10.Mai 2025 ein, dann beliefern wir Sie noch bis 09.06.2025. Ab 10.06.2025 ist der Wechsel zu einem anderen Lieferanten möglich.
6 Wochen zum Zeitpunkt des Auszugs
SWM Profi Strom, SWM Profi Erdgas, SWM Profi Heizstrom**
ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit
zwei Wochen zum Zeitpunkt des Auszugs
*Der Vertrag SWM Basis Erdgas Sonderabkommen wird für einen Neuabschluss nicht mehr angeboten.
** Die Verträge SWM Spar Heizstrom und SWM Profi Heizstrom werden für einen Neuabschluss nicht mehr angeboten. Informationen zu Verträgen für Kunden mit steuerbarem Verbrauch finden Sie hier.
Wasser (AVBWasserV) und Abwasser (AEB)
Kündigungsfrist
alle Verträge
einen Monat zum Ende zum Monatsende und bei Auszug: zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats
Sie ziehen um?
Nehmen Sie uns mit!
Ihren Umzug können Sie bequem im SWM Onlineservice abwickeln: Den alten Vertrag abmelden und einen neuen Vertrag abschließen - alles in einem Schritt.