Seit dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen für die An- und Abmeldung des Lieferantenwechsels bei den Netzbetreibern für die Sparte Strom in Kraft. Die Bundesnetzagentur führt angepasste technische Standards ein, die für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktpartner verbindlich sind.
Kurz zusammengefasst:
Ab 6. Juni 2025 können Stromverträge nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin gekündigt oder geschlossen werden. Das bedeutet, dass es keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr geben wird.
Kündigen Sie bei Auszug rechtzeitig Ihren Stromvertrag unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfristen, am besten gleich, wenn Sie Ihren Mietvertrag kündigen. Geben Sie hier unbedingt Ihre Zählernummer an. Den Zählerstand melden Sie dann unmittelbar nach der Wohnungsabnahme.
Auch bei Einzug müssen Sie sich rechtzeitig um Ihren neuen Stromvertrag kümmern. Wir empfehlen Ihnen, Ihren den Stromvertrag gleich mit Unterschrift Ihres Mietvertrags abzuschließen. Haben Sie dafür bitte Ihre neue Zählernummer zur Hand. Nach Wohnungsübergabe teilen Sie uns einfach den Zählerstand mit.