Die Bundesregierung hat einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Energiekosten unternommen: Der Bundestag hat die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026 beschlossen.
Die Gasspeicherumlage wurde im Oktober 2022 eingeführt, um die Gasversorgung in der Energiekrise zu sichern. Sie sollte die Kosten decken, die beim Auffüllen der deutschen Gasspeicher entstehen. Marktgebietsverantwortliche kauften dafür bei Bedarf zusätzliches Erdgas – auch zu höheren Preisen.
Die Umlage betrug ab Juli 2025 0,344 Cent/kWh (brutto) (netto 0,289 Cent/kWh). Letztlich wurden die Kosten an die Gaskunden weitergegeben, sodass alle Verbraucher die Umlage mitgetragen haben.
Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes entfällt die Gasspeicherumlage dauerhaft. Die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher übernimmt künftig der Bundeshaushalt. Damit wird die Finanzierung vollständig vom Umlagesystem auf den Staat verlagert.
Für Sie bedeutet das: 100 % Entlastung.
Wir geben diese Entlastung vollständig an Sie weiter – ohne Ausnahmen.
Alle Gasverbräuche ab dem 1. Januar 2026 werden ohne Gasspeicherumlage berechnet. In Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen wir den Wegfall automatisch – Sie müssen nichts weiter tun.
Das hängt vom individuellen Verbrauch und von der Art der Heizung ab. Aktuell beträgt die Umlage 0,344 Cent pro Kilowattstunde (kWh) (brutto). Unterstellt man beispielsweise bei einem Haushalt mit Gasheizung einen Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr kommt man zu einer Entlastung von knapp 68 Euro (brutto).