Mit dem Log-in in unseren SWM Onlineservice sehen Sie alle Daten Ihrer aktuellen Verträge auf einen Blick. Im Menüpunkt Auszug/Umzug leiten wir Sie ganz einfach durch alle Schritte, die es braucht, um Ihren alten Vertrag zu kündigen und einen neuen Vertrag für den neuen Wohnort, mit neuem Zähler, abzuschließen. Alles in einem Schritt – ohne weiteren Papierkram.
Grundsätzlich: Ihr SWM Strom- oder Gasvertrag bezieht sich immer auf den Zähler, der zur Wohnung gehört. Das bedeutet, ziehen Sie um, muss der Energievertrag Ihrer alten Wohnung abgemeldet und in der neuen Wohnung angemeldet werden. Dazu müssen die jeweiligen Zählerstände abgelesen werden. Mit dem Anfangs- und End-Zählerstand wird die Menge für die Strom-der Gasabrechnung genau ermittelt. Beim Umzug ist es wichtig zu wissen, wie viel Energie bis zum Auszug auf dem Zähler Ihrer alten Wohnung aufgelaufen ist. Damit wird eine korrekte Schlussabrechnung erstellt.
Energielieferverträge enden nicht automatisch bei einem Umzug. Sie müssen Ihren Vertrag aktiv kündigen. Bei einem Umzug haben sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG) mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen (2 Wochen in der Grundversorgung). Das heißt, auch im Falle eines Umzuges, ist eine fristlose Kündigung nicht möglich. Sie sollten deshalb rechtzeitig vor dem Umzug kündigen und einen neuen Energieliefervertrag für die neue Anschrift abschließen. Diese Checkliste hilft beim richtigen Vorgehen:
Unsere Empfehlung:
Nach Vertragsbestätigung können Sie sich im SWM Onlineservice registrieren. Hier können Sie Ihren Vertrag verwalten und unsere Bonus-Optionen SWM Kombi und SWM Online selbst aktivieren.
Strom und Gas: Der Mieter kann die Lieferverträge direkt mit uns abschließen. Wir erstellen gern ein Angebot.
Wasser und Abwasser: Nur dem Eigentümer der Liegenschaft steht ein Anspruch auf Ver- und Entsorgung zu.
Wir bieten an: Der Mieter wird als Empfänger der Rechnungen für Wasser und Abwasser eingetragen. Der Eigentümer bleibt dennoch unser Vertragspartner. Die kostenpflichtige Vereinbarung erhalten Sie auf Anfrage – wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice.
Handelt es sich um einen Eigentümerwechsel ist zur Anmeldung bei SWM eine beglaubigte Kopie des Notarvertrags oder eine Kopie des Grundbuchauszugs notwendig.
Was Sie sonst noch beachten müssen, haben wir Ihnen kurz und knapp zusammengestellt.
Der Tapetenwechsel lief gut, aber es fehlen noch die Bilder und Regale an der Wand? Im SWM Umzugskoffer finden Sie alles, was Sie zum Heimwerken brauchen. Für Ihren Einzug oder Ihre Renovierung können Sie den handlichen Werkzeugkoffer bis zu 14 Tage kostenlos bei uns ausleihen.