Die Preisbremse für Wärmekunden wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen.

Sie entlastet private Haushalte und kleine Unternehmen bis 1,5 Mio. kWh Verbrauch / Jahr direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Für die Monate Januar und Februar 2023 gilt die Strompreisbremse rückwirkend. Zusätzlich kann die Gültigkeit bei Bedarf bis April 2024 verlängert werden. 

Das Wichtigste vorab: Um von der Preisbremse zu profitieren, müssen Sie selbst nichts tun! Wir berücksichtigen den staatlichen Entlastungsbetrag für unsere Fernwärmekunden und passen Ihre Abschläge automatisch im März 2023 an. Sie erhalten dazu eine neue Abschlagsinformation von uns. 

Letztverbraucher mit weniger als 1.500.000 kWh

Für 80% Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Entlastungskontingent) wird der Fernwärmepreis auf 9,5 Cent (brutto) pro Kilowattstunde gedeckelt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis abgerechnet. Der Grundpreis bleibt unverändert.

Letztverbraucher mit mehr als 1.500.000 kWh

Für 70 % des gemessenen Jahres-Wärmeverbrauchs aus dem Jahr 2021 wird der Netto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde auf 7,5 Cent netto gedeckelt. Für den übrigen Verbrauch gilt der vereinbarte Preis. 

Häufige Fragen zur Preisbremse für Fernwärmekunden