Die Preisbremse für Wärmekunden wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen.

Sie entlastet private Haushalte und kleine Unternehmen bis 1,5 Mio. kWh Verbrauch / Jahr direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Für die Monate Januar und Februar 2023 gilt die Strompreisbremse rückwirkend. Zusätzlich kann die Gültigkeit bei Bedarf bis April 2024 verlängert werden. 

Das Wichtigste vorab: Um von der Preisbremse zu profitieren, müssen Sie selbst nichts tun! Wir berücksichtigen den staatlichen Entlastungsbetrag für unsere Fernwärmekunden und passen Ihre Abschläge automatisch im März 2023 an. Sie erhalten dazu eine neue Abschlagsinformation von uns. 

Letztverbraucher mit weniger als 1.500.000 kWh

Für 80% Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Entlastungskontingent) wird der Fernwärmepreis auf 9,5 Cent (brutto) pro Kilowattstunde gedeckelt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis abgerechnet. Der Grundpreis bleibt unverändert.

Letztverbraucher mit mehr als 1.500.000 kWh

Für 70 % des gemessenen Jahres-Wärmeverbrauchs aus dem Jahr 2021 wird der Netto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde auf 7,5 Cent netto gedeckelt. Für den übrigen Verbrauch gilt der vereinbarte Preis. 

Häufige Fragen zur Preisbremse für Fernwärmekunden

Ich bin Mieter einer Wohnung, habe aber keinen eigenen Fernwärmevertrag. Was gilt jetzt für mich?

Als Mieter oder Mieterin ohne eigenen Fernwärmevertrag wird der Vermieter die entsprechende Entlastung mit der Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben. 

Ab wann und wie lange gilt die Preisbremse für Fernwärme?

Die Preisbremse wirkt für alle Letztverbraucher ab 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023. Die Gültigkeit kann bei Bedarf auf dem 30. April 2024 verlängert werden. Der Entlastungsbetrag wird hierbei auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 berücksichtigt. 

Was muss ich tun, um von der Wärmepreisbremse zu profitieren?

Sie müssen nichts tun. Sie erhalten von uns eine aktualisierte Abschlagsinformation, in der Ihr Entlastungsbetrag aus der Preisbremse für Fernwärme sowie alle weiteren staatlichen Maßnahmen (Soforthilfe, Umsatzsteuersenkung) entsprechend berücksichtigt wird.

Mein derzeitiger Arbeitspreis beträgt weniger als 9,5 ct/kWh. Zahle ich jetzt mehr?

In diesem Fall greift die Preisbremse für Sie nicht. Sie zahlen weiterhin den Arbeitspreis Ihres aktuell laufenden Vertrags. Sollten sich Ihre Konditionen im nächsten Vertragszeitraum auf mehr als 9,5 Cent je Kilowattstunde erhöhen, greift die Wärmepreisbremse selbstverständlich auch für Sie ganz automatisch.