Was bedeutet die Dezember-Soforthilfe für unsere Gaskunden?
Um die Haushalte kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und -kunden sollen von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden. Die Einmalzahlung dient als spürbare Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.
Von der Soforthilfe profitieren Haushalte, die Gas nutzen. Bei ihnen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird die Abschlagszahlung im Dezember ausgesetzt. Die dann ermittelte Soforthilfe (Entlastungsbetrag) wird in der Jahresrechnung berücksichtigt.
Was muss ich als Gaskunde jetzt tun?
Sie haben einen direkten Gasliefervertrag mit uns. Für Ihren Gasverbrauch zahlen Sie einen monatlichen Abschlag. Für die Zahlung des Abschlages haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Sie haben uns ein SEPA-Mandat erteilt
In diesem Fall müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir setzen den Einzug ihres Abschlagsbetrags für den Monat Dezember 2022 für Gas aus. Sollten Sie weitere Verträge mit uns haben (z.B. Strom oder Wasser) wird der Abschlag dafür von uns wie gewohnt abgebucht.
Sie zahlen den Abschlag über einen Dauerauftrag an uns
Hier müssen Sie sich rechtzeitig kümmern und bei Ihrer Bank das Aussetzen bzw. eine Änderung (andere Abschläge, z.B. für Strom bleiben bestehen) des Dauerauftrages für Dezember 2022 beauftragen. Falls Sie Ihren Dauerauftrag nicht ändern, wird der zu viel gezahlte Abschlag mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet.
Sie überweisen uns den Abschlag monatlich selbst
Dies müssen Sie für Gas dann im Dezember 2022 nicht tun. Sollten Sie weitere Verträge mit uns haben (z.B. Strom oder Wasser) müssen Sie diese Abschläge auch im Dezember 2022 zahlen. Falls Sie Ihren Abschlag trotzdem überweisen, wird der zu viel gezahlte Abschlag mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet.
Wie kann ich SWM ein ein SEPA-Basis Lastschrift Mandat erteilen?
Mit einem SEPA-Basis Lastschrift Mandat ziehen die SWM Magdeburg immer zum richtigen Zeitpunkt den korrekten Rechnungs- bzw. Abschlagsbetrag von Ihrem Konto ein. Auch Guthaben können so automatisch erstattet werden. Sie brauchen Sie um nichts weiter zu kümmern.
Das SEPA-Mandat können Sie uns mit untenstehendem Formular oder im SWM Onlineservice direkt online erteilen.
Was passiert, wenn ich meinen Abschlag nicht aussetze und wie gewohnt bezahle?
Das ist kein Problem – Ihr Anspruch auf die Soforthilfe geht nicht verloren! Mit Ihrer Jahresrechnung wird Ihnen Ihre persönliche Soforthilfe gutgeschrieben.
Bei meinem Vertrag ist keine Abschlagszahlung für Dezember vorgesehen. Erhalte ich keine Soforthilfe?
Je nach Vertragskonstellation kann es sein, dass eine Abschlagszahlung im Dezember nicht vorgesehen ist (zum Beispiel bei Zwei-Monatsabschlägen, Jahresendabrechnungen oder bei monatlichen Abrechnungen). Auch in diesen Fällen werden Sie in der Höhe der Soforthilfe entlastet. Für diese Fällen bestehen verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Befreiung von der Abschlagszahlung im Januar gewährt werden oder eine gesonderte Auszahlung des Entlastungsbetrages durch den Energieversorger bis zum 31. Januar 2023 erfolgen.
Wer hat einen Anspruch auf die Soforthilfe? Muss ich etwas beantragen?
Die Soforthilfe erhalten alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen automatisch. Sie muss nicht beantragt werden.
Wie wird die Soforthilfe berechnet?
Die Soforthilfe wird von uns individuell je Vertrag berechnet. Grundlage der Berechnung der Soforthilfe ist Ihr Jahresverbrauch, der für Sie im September 2022 prognostiziert wurde. Ein Zwölftel von diesem Verbrauch wird dann mit dem Arbeitspreis (Preis pro kWh) vom 01. Dezember 2022 multipliziert. Hier wird der Arbeitspreis zugrunde gelegt, der für Ihren Vertrag zu diesem Zeitpunkt gültig ist. Dazu kommt dann noch der taggenaue Anteil Ihres Grundpreises für den Monat Dezember. Die Summe ergibt dann die Höhe Ihrer persönlichen Soforthilfe (Entlastungsbetrag) im Dezember 2022.
Beispielberechnung
Mein Abschlag entspricht nicht der Höhe der Soforthilfe
Die Entlastung über die Soforthilfe entspricht sehr wahrscheinlich nicht genau dem realen Dezemberabschlag, sondern kann etwas darüber oder darunter liegen. Der Differenzbetrag wird mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet. Das heißt konkret:
Dezember-Abschlag niedriger als die berechnete Soforthilfe
Abschlagshöhe: 200 Euro
Soforthilfe: 264,26 Euro
In unserem Beispiel haben Sie einen Anspruch auf Soforthilfe in Höhe von 264,26 Euro. Ihr Abschlag beträgt aber nur 200 Euro. Damit wurde Ihnen mit dem Wegfall des Dezember-Abschlages zu wenig erlassen. Sie erhalten über Ihre Jahresrechnung eine Gutschrift in Höhe des Differenzbetrages zwischen Ihrem Abschlag und der Soforthilfe (64,26 Euro). Eine eventuelle Nachzahlung in Ihrer Jahresrechnung kann damit geringer ausfallen.
Dezember-Abschlag höher als die berechnetet Soforthilfe
Abschlagshöhe: 300 Euro
Soforthilfe: 264,26 Euro
Ihr Anspruch auf Soforthilfe beträgt in unserem Beispiel 264,26 Euro. Da Ihr Abschlag höher ist, wurde Ihnen mit dem Wegfall des Abschlages zu viel erlassen (35,74 Euro). Auch hier erfolgt eine Verrechnung mit der Jahresrechnung. Über diese müssen Sie den Differenzbetrag (35,74 Euro) ausgleichen.
Wo finde ich meinen aktuellen Gas-Abschlag?

- Der einfachste Weg sich über Ihren aktuellen Gas-Abschlag zu informieren ist der SWM Onlineservice. Auf Ihrer persönlichen Startseite finden Sie Ihre aktuelle Abschlagshöhe.
- Alternativ zur Startseite können Sie sich unter dem Menüpunkt "Abschlagsplan" über Ihren Abschlag informieren. Hier haben Sie auch die Möglichkeit Ihren Abschlag selbst anzupassen.
- Bitte achten Sie im SWM Onlineservice darauf, dass Sie Ihren Erdgas-Vertrag ausgewählt haben. Haben Sie mehrerer Verträge mit uns, starten Sie in der Anzeige standardmäßig mit Strom.
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Unabhängig vom SWM Onlineserivce finden Sie Ihren Abschlag für Gas auch auf Ihrer Abschlagsrechnung. Diese ist Bestandteil (in der Regel die letzte Seite) Ihrer letzten Jahrerechnung.
Was muss ich als Mieter jetzt tun?
Als Mieter zahlen Sie Ihre Heizkosten in der Regel über die Nebenkosten mit Ihrer Miete. Die Entlastung erhalten Sie über die Heizkostenabrechnung - in den meisten Fällen also im Laufe des Jahres 2023.
Ausnahme: Wer seit Frühjahr 2022 bereits erhöhte Abschläge an seine Vermieter:innen zahlt, soll im Dezember von der Erhöhung befreit werden. Eine ähnliche Regelung soll es auch für Neuverträge geben.
Was ist, wenn ich erst vor kurzem eingezogen bin und kein Verbrauch aus dem letzten Jahr vorliegt?
Hier wird der prognostizierte Verbrauch des Netzbetreibers zugrunde gelegt.
Zahlt der Staat meinen gesamten Gasverbrauch im Dezember? Kann ich also die Heizung hochdrehen?
Nein! Sie sollten weiterhin sparsam mit Heizgas umgehen!
Grundlage der Soforthilfe ist Ihr im September prognostizierte Jahresverbrauch an Gas. Wenn Sie im Dezember deutlich mehr Gas verbrauchen, wird dies entsprechend in der Jahresabrechnung berücksichtigt und Sie müssen den Mehrverbrauch zahlen. Gleiches gilt aber auch für den Fall, dass Sie weniger Gas verbrauchen. Die Summe der Soforthilfe bleibt gleich und deckt dann einen größeren Anteil Ihrer Jahresrechnung ab.
Energiespartipps für zuhause finden Sie übersichtlich in dieser Broschüre:
Und wie sieht die Soforthilfe für Fernwärme aus?
Bei der Wärme ergibt sich die Höhe der staatlichen Entlastung durch den Betrag der Abschlagszahlung im September multipliziert mit dem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor in Höhe von 120 Prozent, der die Entwicklung der Wärmepreisabschläge im Zeitraum September bis Dezember 2022 widerspiegelt.
Ihre Kosten für Fernwärme zahlen Sie nicht direkt an SWM, sondern diese sind Bestandteil Ihrer Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter. Wie auch bei Mietern mit zentraler Gasheizung, erfolgt die Verrechnung der Soforthilfe über die Nebenkostenabrechnung.
Gilt die Übernahme der Abschlagszahlung nur für Fernwärme aus Erdgas?
Nein, betroffen sind alle Wärmelieferungen, unabhängig davon, wie die Fernwärme produziert wurde.
Ich beziehe aktuell Hartz IV. Was muss ich beachten?
Im Dezember müssen alle Haushaltskunden keinen Abschlag für Erdgas zahlen. Diesen übernimmt für diesen Monat der Staat. Bei allen Kunden, die Hartz IV beziehen, übernimmt jedoch das Jobcenter die Heizkosten (solange der Verbrauch angemessen ist und etwa dem Durchschnitt der Region entspricht). Daher müssen Sie mit der nächsten Jahresabrechnung das Geld, dass sie durch die Soforthilfe im Dezember sparen, dem Jobcenter zurückzahlen.
Ist die Soforthilfe steuerpflichtig?
Die für Dezember geplante Entlastung bei den Vorauszahlungen für Gas- und Fernwärmerechnungen soll für höhere Einkommen ab etwa 75.000 Euro jährlich steuerpflichtig sein.
Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent (brutto) je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Die Gaspreisbremse gilt zunächst für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023.
Das Wichtigste dazu: Um von der Preisbremse zu profitieren, müssen Sie selbst nichts tun! Wir berücksichtigen den staatlichen Entlastungsbetrag für unsere Gaskunden und passen Ihre Abschläge automatisch bis spätestens März 2023 an. Sie erhalten dazu eine neue Abschlagsinformation von uns.
Wir haben für Sie wichtige Informationen und Beispielrechnungen zusammengefasst. Außerdem können Sie mit Ihrem persönlichen Preis Ihren vorraussichtlichen Entglastungsbetrag berechenen.