Was bedeutete die Dezember-Soforthilfe 2022 für unsere Gaskunden?

Um die Haushalte in der Energiepreiskrise kurzfristig zu entlasten, hatet sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und -kunden sollten von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember 2022 freigestellt werden. Die Einmalzahlung diente als spürbare Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.

Von der Soforthilfe profitierten Haushalte, die Gas nutzen. Bei ihnen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wurde die Abschlagszahlung im Dezember 2022 ausgesetzt. Die dann ermittelte Soforthilfe (Entlastungsbetrag) wird in der Jahresrechnung berücksichtigt.

Wie wurde die Soforthilfe berechnet?

Die Soforthilfe wurde von uns individuell je Vertrag berechnet. Grundlage der Berechnung der Soforthilfe war Ihr Jahresverbrauch, der für Sie im September 2022 prognostiziert wurde. Ein Zwölftel von diesem Verbrauch wurde dann mit dem Arbeitspreis (Preis pro kWh) vom 01. Dezember 2022 multipliziert. Hier wurde der Arbeitspreis zugrunde gelegt, der für Ihren Vertrag zu diesem Zeitpunkt gültig war. Dazu kam dann noch der taggenaue Anteil Ihres Grundpreises für den Monat Dezember 2022. Die Summe ergab dann die Höhe Ihrer persönlichen Soforthilfe (Entlastungsbetrag) im Dezember 2022.

Beispielberechnung

Wo finde ich meinen aktuellen Gas-Abschlag?

Screenshot Onlineservice mit Verweis auf die Abschlagshöhe
  1. Der einfachste Weg sich über Ihren aktuellen Gas-Abschlag zu informieren ist der SWM Onlineservice. Auf Ihrer persönlichen Startseite finden Sie Ihre aktuelle Abschlagshöhe.
  2. Alternativ zur Startseite können Sie sich unter dem Menüpunkt "Abschlagsplan" über Ihren Abschlag informieren. Hier haben Sie auch die Möglichkeit Ihren Abschlag selbst anzupassen.
  3. Bitte achten Sie im SWM Onlineservice darauf, dass Sie Ihren Erdgas-Vertrag ausgewählt haben. Haben Sie mehrerer Verträge mit uns, starten Sie in der Anzeige standardmäßig mit Strom.

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Unabhängig vom SWM Onlineserivce finden Sie Ihren Abschlag für Gas auch auf Ihrer Abschlagsrechnung. Diese ist Bestandteil (in der Regel die letzte Seite) Ihrer letzten Jahrerechnung.

 

Häufige Fragen