Was bedeutet die Dezember-Soforthilfe für unsere Gaskunden?

Um die Haushalte kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und -kunden sollen von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden. Die Einmalzahlung dient als spürbare Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.

Von der Soforthilfe profitieren Haushalte, die Gas nutzen. Bei ihnen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird die Abschlagszahlung im Dezember ausgesetzt. Die dann ermittelte Soforthilfe (Entlastungsbetrag) wird in der Jahresrechnung berücksichtigt.

Was muss ich als Gaskunde jetzt tun?

Sie haben einen direkten Gasliefervertrag mit uns. Für Ihren Gasverbrauch zahlen Sie einen monatlichen Abschlag. Für die Zahlung des Abschlages haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Sie haben uns ein SEPA-Mandat erteilt

In diesem Fall müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir setzen den Einzug ihres Abschlagsbetrags für den Monat Dezember 2022 für Gas aus. Sollten Sie weitere Verträge mit uns haben (z.B. Strom oder Wasser) wird der Abschlag dafür von uns wie gewohnt abgebucht. 

Sie zahlen den Abschlag über einen Dauerauftrag an uns

Hier müssen Sie sich rechtzeitig kümmern und bei Ihrer Bank das Aussetzen bzw. eine Änderung (andere Abschläge, z.B. für Strom bleiben bestehen) des Dauerauftrages für Dezember 2022 beauftragen. Falls Sie Ihren Dauerauftrag nicht ändern, wird der zu viel gezahlte Abschlag mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet.

Sie überweisen uns den Abschlag monatlich selbst

Dies müssen Sie für Gas dann im Dezember 2022 nicht tun. Sollten Sie weitere Verträge mit uns haben (z.B. Strom oder Wasser) müssen Sie diese Abschläge auch im Dezember 2022 zahlen. Falls Sie Ihren Abschlag trotzdem überweisen, wird der zu viel gezahlte Abschlag mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet.

 

Wie wird die Soforthilfe berechnet?

Die Soforthilfe wird von uns individuell je Vertrag berechnet. Grundlage der Berechnung der Soforthilfe ist Ihr Jahresverbrauch, der für Sie im September 2022 prognostiziert wurde. Ein Zwölftel von diesem Verbrauch wird dann mit dem Arbeitspreis (Preis pro kWh) vom 01. Dezember 2022 multipliziert. Hier wird der Arbeitspreis zugrunde gelegt, der für Ihren Vertrag zu diesem Zeitpunkt gültig ist. Dazu kommt dann noch der taggenaue Anteil Ihres Grundpreises für den Monat Dezember. Die Summe ergibt dann die Höhe Ihrer persönlichen Soforthilfe (Entlastungsbetrag) im Dezember 2022.

Beispielberechnung

Mein Abschlag entspricht nicht der Höhe der Soforthilfe

Die Entlastung über die Soforthilfe entspricht sehr wahrscheinlich nicht genau dem realen Dezemberabschlag, sondern kann etwas darüber oder darunter liegen. Der Differenzbetrag wird mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet. Das heißt konkret:

Dezember-Abschlag niedriger als die berechnete Soforthilfe

Abschlagshöhe: 200 Euro
Soforthilfe: 264,26 Euro
In unserem Beispiel haben Sie einen Anspruch auf Soforthilfe in Höhe von 264,26 Euro. Ihr Abschlag beträgt aber nur 200 Euro. Damit wurde Ihnen mit dem Wegfall des Dezember-Abschlages zu wenig erlassen. Sie erhalten über Ihre Jahresrechnung eine Gutschrift in Höhe des Differenzbetrages zwischen Ihrem Abschlag und der Soforthilfe (64,26 Euro). Eine eventuelle Nachzahlung in Ihrer Jahresrechnung kann damit geringer ausfallen.

Dezember-Abschlag höher als die berechnetet Soforthilfe

Abschlagshöhe: 300 Euro
Soforthilfe: 264,26 Euro
Ihr Anspruch auf Soforthilfe beträgt in unserem Beispiel 264,26 Euro. Da Ihr Abschlag höher ist, wurde Ihnen mit dem Wegfall des Abschlages zu viel erlassen (35,74 Euro). Auch hier erfolgt eine Verrechnung mit der Jahresrechnung. Über diese müssen Sie den Differenzbetrag (35,74 Euro) ausgleichen.

Wo finde ich meinen aktuellen Gas-Abschlag?

Screenshot Onlineservice mit Verweis auf die Abschlagshöhe
  1. Der einfachste Weg sich über Ihren aktuellen Gas-Abschlag zu informieren ist der SWM Onlineservice. Auf Ihrer persönlichen Startseite finden Sie Ihre aktuelle Abschlagshöhe.
  2. Alternativ zur Startseite können Sie sich unter dem Menüpunkt "Abschlagsplan" über Ihren Abschlag informieren. Hier haben Sie auch die Möglichkeit Ihren Abschlag selbst anzupassen.
  3. Bitte achten Sie im SWM Onlineservice darauf, dass Sie Ihren Erdgas-Vertrag ausgewählt haben. Haben Sie mehrerer Verträge mit uns, starten Sie in der Anzeige standardmäßig mit Strom.

zum SWM Onlineservice

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Unabhängig vom SWM Onlineserivce finden Sie Ihren Abschlag für Gas auch auf Ihrer Abschlagsrechnung. Diese ist Bestandteil (in der Regel die letzte Seite) Ihrer letzten Jahrerechnung.

 

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent (brutto) je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Die Gaspreisbremse gilt zunächst für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023. 

Das Wichtigste dazu: Um von der Preisbremse zu profitieren, müssen Sie selbst nichts tun! Wir berücksichtigen den staatlichen Entlastungsbetrag für unsere Gaskunden und passen Ihre Abschläge automatisch bis spätestens März 2023 an. Sie erhalten dazu eine neue Abschlagsinformation von uns. 

Wir haben für Sie wichtige Informationen und Beispielrechnungen zusammengefasst. Außerdem können Sie mit Ihrem persönlichen Preis Ihren vorraussichtlichen Entglastungsbetrag berechenen.

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