Preissenkung unserer Stromtarife
Lange Zeit haben wir die hohen Preise von unseren Kunden ferngehalten und unsere Preisgarantien erfüllt. Dabei sind die Beschaffungskosten für Strom im Jahr 2022 extrem angestiegen. Um die Versorgung zu sichern, mussten wir insbesondere für die Verträge, die im Winter zur Verlängerung anstanden zu - aus heutiger Sicht - relativ hohen Konditionen einkaufen und unsere Preise darauf hin deutlich erhöhen.
Insgesamt ist für uns die Herausforderung gestiegen, die Risiken zwischen einjährigen Preisgarantien und einer dynamischen, kaum mehr vorhersehbaren Marktentwicklung gut auszubalancieren.
"Gegenwärtig schätzen wir die Lage so ein, dass sich die Preise vorerst auf gesunkenem Niveau stabilisieren. Dieses Preisniveau geben wir mit einer deutlichen Preissenkung an unsere Kunden weiter." sagt Thomas Pietsch, Sprecher der Geschäftsführung.
Weitere Hintergründe zur Preisentwicklung unserer Strom- und Gastarife lesen Sie im Interview.

Jetzt Preise für 12 Monate sichern.
Wie sich die Preise im Verlauf dieses Jahres entwickeln, können wir zurzeit noch nicht sicher abschätzen und bewerten es laufend neu. So kann es zu weiteren Preisanpassungen im Verlauf des Jahres kommen. Dabei ist nicht auszuschließen, dass die Preise auch wieder steigen können.
Mit unseren Tarifen SWM Spar und SWM Natur können sich unsere Kunden die aktuellen Preise jeweils für zwölf Monate sichern.
Warum fällt die Preissenkung für Heizstrom geringer aus?
Heizstrom wird vor allem im Winter verbraucht. Für die kommende Heizsaison im Winter 23/24 können wir die Preisentwicklung noch nicht absehen und müssen auch mit steigenden Strompreisen rechnen.
Warum sind die Gewerbetarife (SWM Profi) deutlich höher (bzw. weniger gesenkt worden) als die Tarife für die Haushaltskunden?
Haus- und Gewerbekunden haben unterschiedliche Lastprofile, die am Strommarkt unterschiedlich bewirtschaftet/ beschafft werden müssen. Damit verlaufen Preisentwicklungen für Haushalts- und Gewerbekunden nicht immer synchron. Zusätzlich schwankt der Bedarf der Gewerbekunden je nach deren Konjunktur.
Wie werden sich die Preise für Erdgas entwickeln? Sind dort ebenfalls Senkungen absehbar?
Beim Erdgas sehen wir zeitverzögert eine ähnliche Entwicklung. Damit sind dort Preissenkungen absehbar.
Häufige Fragen zur Preisanpassung
Ich habe bereits eine Preiserhöhung erhalten, jetzt ist von Preissenkung die Rede. Was bedeutet das für mich?
Wenn Sie einen Grundversorgungsvertrag (SWM Basis) mit uns abgeschlossen haben, profitieren Sie zum Stichtag 01.05.2023 von der Senkung unserer Preise.
Wenn Sie einen Tarif mit Preisgarantie (SWM Spar, SWM Regio, SWM Natur) mit uns abgeschlossen haben, versorgen wir Sie garantiert 12 Monate lang zu den vereinbarten Konditionen - auch falls der Preis am Energiemarkt wieder steigt. Mit Auslaufen Ihrer Preisgarantie, bewerten wir auch Ihren Vertrag neu und passen diesen an das neue, ggf. weiterhin niedrigere Preisniveau an.
► Entlastung durch die Energiepreisbremsen
Liegt Ihr Tarif noch über dem Referenzpreis der staatlichen Energiepreisbremsen, profitieren Sie von der staatlichen Entlastung. Für ca. 80% Ihres Verbrauchs gilt dann ein gedeckelter Preis von 40ct je kWh. Die Differenz zu Ihrem Arbeitspreis lt. Vertrag übernimmt der Staat. Dabei wirkt sich diese staatliche Entlastung auch unmittelbar auf Ihre monatlichen Abschläge aus.
Die Umsetzung der Entlastung durch die Energiepreisbremse ist nun in unseren Systemen erfolgt und Sie erhalten demnächst Ihre Abschlagsinformation dazu.
Ich habe einen Tarif mit Preisgarantie und bin bisher noch nicht von einer Preiserhöhung betroffen gewesen. Was muss ich wissen?
In der Energiekrise haben wir Sie dauerhaft mit - gegenüber dem Marktniveau - sehr günstigen Preisen versorgt.
Mit Auslaufen Ihrer Preisgarantie müssen wir auch für Ihren Vertrag ein Anpassung an das neue, höhere Preisniveau vornehmen. Diese Erhöhung fällt aber deutlich geringer aus als noch für Verträge, die zu Beginn des Jahres verlängert wurden.
Warum war der Strompreis so stark gestiegen?
Es sind vor allem drei Faktoren, die den enormen Preisanstieg verantworten:
Entwicklung an der Börse
Ein wichtiger Faktor ist die Entwicklung der Strompreise an der Strombörse. Die Großhandelspreise sind in den letzten Monaten rasant angestiegen und haben sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Angetrieben werden die hohen Preise vor allem durch die Entwicklung auf dem Gasmarkt. Lieferungen bleiben durch die Sanktionen gegen Russland im Ukraine-Krieg gering oder fallen, wie aktuell bei der Gas-Pipeline Nord Stream 1, komplett aus. Der Gaspreis steigt und dadurch auch die Kosten der Stromgewinnung aus dem fossilen Brennstoff. Strom aus erneuerbaren Energien ist nicht rund um die Uhr und in ausreichender Menge verfügbar, um den Strombedarf aller zu decken. Daher braucht es die Gaskraftwerke und die machen den Strom aufgrund des Marktprinzips der Strombörse - der Merit Order - teuer.
Wir beziehen übrigens unseren Strom nicht nur an der Börse, sondern bei zahlreichen Händlern oder direkt von den Erzeugern. Aber immer orientieren sich die Bezugskosten am Niveau der Großhandelspreise.
Gas als Energiequelle muss ersetzt werden
Da erneuerbare Energieträger nicht genügend Strom erzeugen, wird in Zeiten der Gasknappheit auch auf andere Erzeugungsquellen, z.B. Strom aus Kohlekraftwerken, zurückgegriffen. Für die entstandenen Emissionen müssen Unternehmen CO₂-Abgaben leisten. Da in Kohlekraftwerken viel mehr CO2 erzeugt wird, steigen diese Kosten überproportional.
Integration erneuerbarer Energien lässt Netzentgelte stetig steigen
In einem geringeren Maße spielen die Netzentgelte beim Anstieg des Strompreises eine Rolle. Die sind über die Jahre stetig gestiegen.
Sowohl auf Bundes- bzw. Übertragungnetzebene (die 4 großen Netzbetreiber in Deutschland sind: Tennet, TransnetBW, 50Hertz und Amprion) als auch auf regionaler Ebene (Verteilnetzbetreiber) steigt der Aufwand, die durch die erneuerbaren Anlagen - vor allem Wind und Sonne - unstet anfallende Stromerzeugung zu integrieren. Das ist ein großer Kostentreiber.
Warum habe nur ich eine Preisanpassung bekommen, meine Nachbarn aber nicht?
Tarif und Vertragslaufzeit sind entscheidend
Das hängt von Ihrer individuellen Vertragslaufzeit und dem gewählten Tarif ab. Unsere Tarife SWM Spar Strom / Erdgas , SWM Regio Strom und SWM Natur Strom / Erdgas beinhalten eine einjährige Preisgarantie. Wenn Ihr Vertrag z.B. erst am 12. März 2022 begonnen hat, gilt die Preisgarantie bis einschließlich 11. März 2023.
Über Preisänderungen informieren wir vorab
Wir kündigen unsere Preisänderungen mindestens einen Monat vorher an. Konkret: Alle Kunden, deren Vertrag z.B. am 1. Januar startet, haben im November unsere Schreiben bekommen.
Warum hat mein Nachbar einen anderen Preis als ich?
Das hängt von den individuellen Vertragslaufzeiten, dem gewählten Tarif und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Konditionen ab.
Wenn Sie zum Beispiel einen Grundversorgungsvertrag mit uns abgeschlossen haben, wird eine Preisanpassung bei Ihnen unmittelbar zum Stichtag wirksam. Bei Ihrem Nachbarn dagegen kann durch eine Preisgarantie, die in der Regel den Preis ein Jahr nach Abschluss des Vertrags sichert, zum Vergleichszeitpunkt noch ein günstigerer Preis gelten.
Eine Preisgarantie bieten wir für unsere Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten an, das sind aktuell unsere Tarife SWM Spar Strom / Erdgas , SWM Regio Strom und SWM Natur Strom / Erdgas.
Auch wenn Sie beide einen Vertrag mit Preisgarantie abgeschlossen haben, ist entscheidend wann ihr Vertrag beginnt bzw. zu welchem Zeitpunkt sich ihr jeweiliger Vertrag verlängert. Danach richtet sich, welcher Preis für Sie oder für Ihren Nachbarn gilt. Dies erklären wir auch hier.
Ich habe bisher noch keine Preisanpassung erhalten, wann muss ich damit rechnen?
Tarif und Vertragslaufzeit sind entscheidend
Der Beginn Ihres individuellen Vertrages bzw. der Zeitpunkt an dem sich ihr Vertrag verlängert sowie der Tarif für den Sie mit uns einen Vertrag geschlossen haben sind hier entscheidend.
Individuelle Preisgarantie gilt
Wenn Sie z.B. einen SWM Spar Strom / Erdgas , SWM Regio Strom und SWM Natur Strom / Erdgas Vertrag mit uns vereinbart haben, gilt eine einjährige Preisgarantie ab Beginn Ihrer Vertragslaufzeit bzw. ab dem Zeitpunkt, wenn sich ihr bestehender Vertrag verlängert. Ist das Ende Ihrer Vertragslaufzeit erreicht, führen wir Ihren Vertrag im Folgejahr mit dem dann gültigen Preis weiter. Über eine Preisänderung informieren wir Sie immer mindestens einen Monat vorab.
In der Grundversorgung wirkt eine Preisänderung unmittelbar
In der Grundversorgung SWM Basis Strom / Erdgas geben wir keine Preisgarantie.
Beispielrechnung nach Tarif
So wirkt die Preisanpassung für einen Stromvertrag mit Vertragsbeginn am 12. März 2022 und einer Erstlaufzeit von 12 Monaten in den jeweiligen Tarifen:
Strom | Laufzeitende | Preisgarantie bis | Preisanpassung wirkt ab |
Laufzeitverträge SWM Spar | Regio | Natur | 11.03.2023 | für alle bis zum 11.03.2023 verbrauchten kWh | für alle ab 12.03.2023 verbrauchten kWh |
Grundversorgung SWM Basis | unbefristet | keine | für alle ab 01.05.2023 verbrauchten kWh |
Wo finde ich meine aktuellen Vertragsdaten?
Schauen Sie jederzeit im SWM Onlineservice nach Ihren individuellen Vertragskonditionen. Hier finden Sie im Menüpunkt Vertragsdetails Ihren aktuellen Grundpreis, Arbeitspreis sowie Ihre Vertragslaufzeit. Läuft Ihre Preisgarantie zum Vertragsende aus, senden wir Ihnen mindestens einen Monat vor Beginn des neuen Vertragsjahres eine Preisanpassung mit Ihren neuen Preisen.
Jetzt Vertragskonditionen im SWM Onlineservice ansehen
Ich bin unsicher, was die Preisanpassung für mich bedeutet. Was kann ich jetzt tun?
Informieren Sie sich über Ihre Vertragsbedingungen
Nutzen Sie den SWM Onlineservice, um sich über Ihre konkreten Vertragsbedingungen zu informieren. Hier finden Sie Ihren individuellen Vertragsbeginn, Ihren aktuell gültigen Tarif und sehen auch Ihren bis zum Laufzeitende gültigen Preis. So finden Sie heraus, wann Sie mit einer Preisanpassung für Ihren Vertrag rechnen müssen. In jedem Fall informieren wir Sie mindestens einen Monat vor der Preisänderung Ihres Vertrages per Post.
Wechsel in Stromtarife mit Preisgarantie
Für unsere Kunden in der Grundversorgung SWM Basis ist ein Wechsel in die Tarife SWM Spar Strom oder SWM Natur Strom sinnvoll. Hier können Sie Ihren Preis berechnen:
Was ist, wenn ich meine Rechnung nicht mehr zahlen kann?
Melden Sie sich rechtzeitig bei uns! So können Sie viele Unannehmlichkeiten und vor allem unnötige Kosten vermeiden. Bei Zahlungsproblemen finden wir eine gemeinsame Lösung.
Als Empfänger von ALG II oder Sozialhilfe können Sie beim zuständigen Jobcenter bzw. Sozialamt nach einem Darlehen fragen.
Preisbremsen für Strom und Gas
Die Bundesregierung hat Ende 2022 die Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Privathaushalte und Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten was die Strom- und Gaspreisbremse für Sie konkret bedeutet und berechnen Sie einfach und schnell mit unserem Entlastungsrechner, welchen Entlastungsbetrag Sie durch die Preisbremse erhalten.
Ihre Entlastung durch die Energiepreisbremsen
Um Ihre mögliche Entlastung aus der Preisbremse zu berechnen, geben Sie bitte Ihren Vorjahresverbrauch und Ihren Arbeitspreis (brutto) ein.
Ihre berechnete Entlastung
monatlich | jährlich | |
---|---|---|
Ihr Entlastungsbetrag * | {{ electricity.discountMonth }} € | {{ electricity.discountYear }} € |
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung | {{ electricity.customerSavingsMonth }} € | {{ electricity.customerSavingsYear }} € |
Ihr Entlastungsbetrag * | |
---|---|
monatlich | {{ electricity.discountMonth }} € |
jährlich | {{ electricity.discountYear }} € |
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung | |
---|---|
monatlich | {{ electricity.customerSavingsMonth }} € |
jährlich | {{ electricity.customerSavingsYear }} € |
* Diese Entlastungsberechnung ist rein informativ und beruht auf Ihren individuellen Angaben.
Aus diesem Berechnungsbeispiel können keinerlei Ansprüche, beispielsweise in Bezug auf die Höhe der Entlastung abgeleitet werden. Die tatsächliche Entlastung basiert auf Jahresverbräuchen, die wir aus der Prognose des Netzbetreibers zu Ihrem Anschluss erhalten. Hieraus wird dann Ihr Entlastungskontingent (z.B. in Höhe von 80% der Prognose) gebildet. Wenn Ihr berechnetes Ergebnis den Wert Null ergibt, liegt ihr eingegebener Arbeitspreis unter dem für die Preisbremse festgelegten Referenzpreis.
Zusätzlich hat Energiesparen über die gesamte Vertragslaufzeit einen kostenmindernden Effekt. Jede gesparte Kilowattstunde Energie fließt als Kostenersparnis zu Ihrem aktuell gültigen Arbeitspreis, wie angegeben, in diese Berechnung ein. Ist das Ergebnis Ihrer Energieeinsparung Null, erhöhen Sie in der Auswahlliste ihre Prozentzahl möglicher Energieeinsparung. Die Erfahrung vieler Stromkunden zeigt, auch mit kleinen Veränderung ist ein Sparpotential von 5-10% pro Haushalt möglich.
Um Ihre mögliche Entlastung aus der Preisbremse zu berechnen, geben Sie bitte Ihren Vorjahresverbrauch und Ihren Arbeitspreis (brutto) ein.
Ihre berechnete Entlastung
monatlich | jährlich | |
---|---|---|
Ihr Entlastungsbetrag * | {{ gas.discountMonth }} € | {{ gas.discountYear }} € |
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung | {{ gas.customerSavingsMonth }} € | {{ gas.customerSavingsYear }} € |
Ihr Entlastungsbetrag * | |
---|---|
monatlich | {{ gas.discountMonth }} € |
jährlich | {{ gas.discountYear }} € |
Ihr Kostenvorteil durch Energieeinsparung | |
---|---|
monatlich | {{ gas.customerSavingsMonth }} € |
jährlich | {{ gas.customerSavingsYear }} € |
* Diese Entlastungsberechnung ist rein informativ und beruht auf Ihren individuellen Angaben.
Aus diesem Berechnungsbeispiel können keinerlei Ansprüche, beispielsweise in Bezug auf die Höhe der Entlastung abgeleitet werden. Die tatsächliche Entlastung basiert auf dem Jahresverbrauch, den wir als Lieferant im Monat September 2022 für Ihren Anschluss prognostiziert haben. Hieraus wird dann Ihr Entlastungskontingent (z.B. in Höhe von 80% der Prognose) gebildet. Wenn Ihr berechnetes Ergebnis den Wert Null ergibt, liegt ihr eingegebener Arbeitspreis unter dem für die Preisbremse festgelegten Referenzpreis.
Zusätzlich hat Energiesparen über die gesamte Vertragslaufzeit einen kostenmindernden Effekt. Jede gesparte Kilowattstunde Energie fließt als Kostenersparnis zu Ihrem aktuell gültigen Arbeitspreis, wie angegeben, in diese Berechnung ein. Ist das Ergebnis Ihrer Energieeinsparung Null, erhöhen Sie in der Auswahlliste ihre Prozentzahl möglicher Energieeinsparung. Die Erfahrung vieler Stromkunden zeigt, auch mit kleinen Veränderung ist ein Sparpotential von 5-10% pro Haushalt möglich.

Gemeinsam das Mögliche tun.
Mit einfachen Mitteln und kurzfristigen Maßnahmen lassen sich bis zu 20 Prozent Energie einsparen. Wir zeigen Ihnen, wie einfach weniger geht.