Die Strompreisbremse wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen.

Sie entlastete private Haushalte und kleine Unternehmen bis 30.000 kWh Verbrauch / Jahr direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Für die Monate Januar und Februar 2023 galt die Strompreisbremse rückwirkend.

Den staatlichen Entlastungsbetrag haben wir für unsere Strom- und Heizstromkunden automatisch berücksichtigt und Ihre Abschläge angepasst. Sie haben dazu eine neue Abschlagsinformation von uns erhalten.

Berechnung der Strompreisbremse

< 30.000 kWh / Jahr
  1. Der Netzbetreiber ermittelt für Sie und Ihre Lieferstelle eine Jahresverbrauchsprognose.
  2. Für ein Entlastungskontingent von 80 % dieser Jahresverbrauchsprognose wird der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bis 30.000 kWh bei 40 Cent (brutto) pro Kilowattstunde gedeckelt. 
  3. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis abgerechnet. Der Grundpreis bleibt unverändert. 
> 30.000 kWh / Jahr (SLP oder RLM)

Für Kunden mit einem prognostizierten Verbrauch ab 30.000 Kilowattstunden greift die Preisbremse ebenfalls, allerdings mit abweichenden Parametern.

Für SLP-Kunden gelten 70 % der Jahresverbrauchsprognose als Entlastungskontingent, das mit einem Netto-​Arbeitspreis von 13 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird. Hinzu kommen Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Messentgelte. Für RLM-Kunden wird für die Berechnung als Verbrauchsprognose der gemessene oder geschätzte Jahresverbrauch von 2021 genutzt. 

Beispielrechnung

Jahresverbrauchsprognose80% JahresverbrauchsprognoseReferenzpreisArbeitspreis
2.500 kWh2.000 kWh40 ct49,40 ct
Entlastungsbetrag49,40 ct (Arbeitspreis) - 40 ct (Referenzpreis) = 9,40 ct x 2.000 kWh 
188,00 €

 

Häufige Fragen zur Strompreisbremse