Die Strompreisbremse wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen.
Sie entlastete private Haushalte und kleine Unternehmen bis 30.000 kWh Verbrauch / Jahr direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Für die Monate Januar und Februar 2023 galt die Strompreisbremse rückwirkend.
Den staatlichen Entlastungsbetrag haben wir für unsere Strom- und Heizstromkunden automatisch berücksichtigt und Ihre Abschläge angepasst. Sie haben dazu eine neue Abschlagsinformation von uns erhalten.
Für Kunden mit einem prognostizierten Verbrauch ab 30.000 Kilowattstunden greift die Preisbremse ebenfalls, allerdings mit abweichenden Parametern.
Für SLP-Kunden gelten 70 % der Jahresverbrauchsprognose als Entlastungskontingent, das mit einem Netto-Arbeitspreis von 13 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird. Hinzu kommen Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Messentgelte. Für RLM-Kunden wird für die Berechnung als Verbrauchsprognose der gemessene oder geschätzte Jahresverbrauch von 2021 genutzt.
Jahresverbrauchsprognose | 80% Jahresverbrauchsprognose | Referenzpreis | Arbeitspreis | |
2.500 kWh | 2.000 kWh | 40 ct | 49,40 ct | |
Entlastungsbetrag | 49,40 ct (Arbeitspreis) - 40 ct (Referenzpreis) = 9,40 ct x 2.000 kWh | |||
188,00 € |