Melden Sie sich rechtzeitig bei uns! So können Sie viele Unanehmlichkeiten und vor allem unnötige Kosten vermeiden. Bei unerwarteten Zahlungsproblemen finden wir eine gemeinsame Lösung.
Unser Tipp:
Beziehen Sie ALG II oder Sozialhilfe fragen Sie beim zuständigen Jobcenter bzw. Sozialamt nach einem Darlehen.
Keine Registrierung bei Barzahlen/viacash notwendig. Sensible Finanzdaten müssen uns nicht offengelegt werden. Auch Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.
Das Zahlen über Barzahlen/viacash ist bankenunabhängig und für Beträge zwischen 50 - 999 Euro möglich.
Ihre Bargeldzahlungen sind direkt und schnell an der Kasse erledigt.
Eine Barzahlen/viacash Partnerfiliale ist fast immer direkt um die Ecke und das Netzwerk wächst.
Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden/Kundinnen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs 4 StromGVV/GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 7 StromGVV bzw. § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Hinweis: Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.