Für welchen Zeitraum wird der Umsatzsteuersatz auf Gas- und Fernwärmelieferungen gesenkt?

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Die Senkung der Umsatzsteuer gilt auch für Fernwärme.

Geben SWM die Steuersenkung an ihre Kund:innen weiter?

Ja! Die Senkung der Umsatzsteuer geben wir stichtagsgenau an Sie weiter. Das heißt für alle Gas-Verbräuche vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 20024 zahlen Sie den gesenkten Umsatzsteuerbetrag.

Muss ich für die korrekte Abrechnung meinen Zähler ablesen?

Nein, für die Abgrenzung der Verbräuche (vor und nach dem 01. Oktober 2022 und 31. März 2024) erfolgt eine maschinelle Schätzung. Unabhängig davon können Sie uns selbstverständlich ganz unkompliziert Ihren Zählerstand online mitteilen.

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