Sie planen Eigentum zu erwerben oder ihr Haus zu verkaufen?
Wir unterstützen Sie dabei. Hier finden Sie Formulare und viele nützliche Informationen.
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Eigentümerwechsel bei uns an.
Für die Anmeldung benötigen wir folgenden Daten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Straße und Hausnummer
- Zählernummer
- Zählerstand bei Besitzübergang
- Datum des Besitzübergangs
- Wichtig für Sie: Wir benötigen einen Nachweis über den Eigentümerwechsel (z. B. eine Kopie des Notarvertrages oder des Grundbuchauszuges)
Füllen Sie dazu einfach unser Formular Eigentümerwechsel aus.
Ihre Kündigungsfrist bei Eigentümerwechsel finden Sie in Ihrem Vertrag. Wir wissen, dass Sie viel zu tun haben und nehmen Ihre Abmeldung mit allen Zählerständen bis zu zwei Wochen nach Ihrem Auszug noch an.
Für die Abmeldung benötigen wir folgenden Daten:
- Vertragskontonummer oder Geschäftspartnernummer
- Name, Vorname
- Straße und Hausnummer
- Verzugsanschrift
- Zählernummer
- Datum des Besitzübergangs
- Angaben zum neuen Eigentümer - Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift
- Wichtig für Sie: Wir benötigen einen Nachweis über den Eigentümerwechsel (z. B. eine Kopie des Notarvertrages oder des Grundbuchauszuges)
Füllen Sie dazu einfach unser Formular Eigentümerwechsel aus.
Sie haben ein Haus ver- oder gemietet?
Strom und Gas: Der Mieter kann die Lieferverträge direkt mit uns abschließen. Wir erstellen gern ein Angebot.
Wasser und Abwasser: Nur dem Eigentümer der Liegenschaft steht ein Anspruch auf Ver- und Entsorgung zu.
Wir bieten an: Der Mieter wird als Empfänger der Rechnungen für Wasser und Abwasser eingetragen. Der Eigentümer bleibt dennoch unser Vertragspartner. Die kostenpflichtige Vereinbarung erhalten Sie auf Anfrage – wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice.
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweispflicht". Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Denkmäler sind allerdings von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen.
Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie "schluckt", können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.
mehr erfahren
Durch befestigte oder verdichtete Flächen auf Ihrem Grundstück ist eine Versickerung des Niederschlagswassers ins Erdreich nicht mehr vollständig möglich. Es erfolgt eine entgeltpflichtige Einleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Berechnung des Entgeltes wird anhand der uns bisher bekannten abflusswirksamen Flächen vorgenommen - Änderungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
mehr Informationen zum Thema Abwasser
Mit einem Wasser-Nebenzähler können die Wassermengen von den Schmutzwasserkosten abgesetzt werden, die nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden (z. B. Gartenbewässerung oder Poolwasser).
Dazu einfach eine geeichte und von einer Fachfirma fest installierte Messeinrichtung einbauen lassen. Mobile Wasser-Nebenzähler werden nicht berücksichtigt.
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Daten:
- den ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen für Wasser-Nebenzähler
- eine Kopie der Installationsrechnung
- eine Versickerungserlaubnis vom Umweltamt, wenn Sie einen Pool nutzen
Füllen Sie dazu einfach unser Anmeldeformular aus.
Wichtig für Sie: Ein Wasser-Nebenzähler muss alle 6 Jahre gewechselt oder neu geeicht werden.