Unser Grundversorgungsangebot stellt sicher, dass Sie zuverlässig mit Heizstrom (Lieferung nur möglich für unterbrechbare Anlagen) versorgt werden. Wenn Sie als Haushaltskunde in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderweitigen Heizstromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie sicher und zuverlässig mit Energie – ganz ohne Formalitäten. Denn als Ihr örtlicher Grundversorger haben wir die Pflicht, Ihre Energielieferung zu gewährleisten. Und das tun wir gerne.

SWM Basis Heizstrom

gültig ab: 01.04.2024

Grundpreis brutto (netto) EUR/JahrArbeitspreis brutto (netto) ct/kWh
80,00 (67,23)32,02 (26,91)

In den aufgeführten Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 % für die Lieferung von Strom enthalten.

Alle aufgeführten Netto-Arbeitspreise für Strom enthalten die gesetzliche Stromsteuer in Höhe von z. Zt. 2,05 ct/kWh.

Im Entgelt enthalten ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabeverordnung - KAV) vom 09. Januar 1992. Die Konzessionsabgabe beträgt für das Stadtgebiet von Magdeburg für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen 0,11 ct/kWh.

Solange Sie sich nicht für ein anderes Heizstromprodukt entscheiden, versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht zu den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung.

Sie bleiben durch die 14-tägige Kündigungsmöglichkeit voll flexibel und können sich jederzeit für ein anderes Stromprodukt entscheiden.

Rahmenbedingungen für unsere Heizstromtarife

  • Die Lieferung ist nur für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen möglich.
  • Ihre Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung ist an einen separaten Eintarifzähler oder Doppeltarifzähler angeschlossen, d.h. mit diesem Zähler darf kein regulärer Haushaltsstrom (wie z.B. Licht, Waschmaschine etc.) verbunden sein.
  • Die Schaltzeiten werden von Ihrem örtlichen Netzbetreiber vorgegeben.

 

Privilegierung von Wärmepumpen

Sie betreiben Ihre Wärmepumpe mit separatem Zähler?

Dann haben wir gute Nachrichten: Die Bundesregierung unterstützt Ihren Beitrag zur Energiewende mit der Senkung von zwei staatlich festgelegten Umlagen, die Bestandteil Ihres Heizstrom-Tarifes sind:

  • KWKG-Umlage
  • Offshore-Netzumlage

Beide Umlagen werden unter bestimmten Voraussetzungen auf "Null" (0,00 ct/kWh) gesetzt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). 

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