Die Gaspreisbremse wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen.
Sie entlastete private Haushalte und kleine Unternehmen bis 1,5 Mio. kWh Verbrauch / Jahr direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Für die Monate Januar und Februar 2023 galt die Gaspreisbremse rückwirkend.
Den staatlichen Entlastungsbetrag haben wir für unsere Gaskunden automatisch berücksichtigt und Ihre Abschläge im März 2023 angepasst. Sie haben dazu eine neue Abschlagsinformation von uns erhalten.
Für Kunden mit einem prognostizierten Verbrauch über 1,5 Mio. Kilowattstunden greift die Gaspreisbremse ebenfalls, allerdings mit abweichenden Parametern.
Für diese Kundengruppe gelten 70 % der Jahresverbrauchsprognose als Entlastungskontingent, das mit einem Netto-Arbeitspreis von 7 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird. Hinzu kommen dann noch Netzentgelte, Umlagen, Steuern und Messentgelte.
Jahresverbrauchsprognose | 80% Jahresverbrauchsprognose | Referenzpreis | Arbeitspreis | |
12.000 kWh | 9.600 kWh | 12 ct | 20,39 ct | |
Entlastungsbetrag | 20,39 ct (Arbeitspreis) - 12 ct (Referenzpreis) = 8,39 ct x 9.600 kWh | |||
805,44 € |
Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird außerdem der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen von Oktober 2022 bis März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert.
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