Die Gaspreisbremse wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen.

Sie entlastete private Haushalte und kleine Unternehmen bis 1,5 Mio. kWh Verbrauch / Jahr direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Für die Monate Januar und Februar 2023 galt die Gaspreisbremse rückwirkend.

Den staatlichen Entlastungsbetrag haben wir für unsere Gaskunden automatisch berücksichtigt und Ihre Abschläge im März 2023 angepasst. Sie haben dazu eine neue Abschlagsinformation von uns erhalten.

Berechnung der Gaspreisbremse

< 1.500.000 kWh / Jahr
  1. Der Lieferant ermittelt für Sie und Ihre Lieferstelle anhand des Verbrauchs im Monat September 2022 eine Jahresverbrauchsprognose.
  2. Aus dieser Jahresverbrauchsprognose wird ein Entlastungskontingent von 80 % berechnet. Für diese Menge wird der Gaspreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bei 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde gedeckelt. 
  3. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis abgerechnet. Der Grundpreis bleibt unverändert.
> 1.500.000 kWh / Jahr

Für Kunden mit einem prognostizierten Verbrauch über 1,5 Mio. Kilowattstunden greift die Gaspreisbremse ebenfalls, allerdings mit abweichenden Parametern.

Für diese Kundengruppe gelten 70 % der Jahresverbrauchsprognose als Entlastungskontingent, das mit einem Netto-Arbeitspreis von 7 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird. Hinzu kommen dann noch Netzentgelte, Umlagen, Steuern und Messentgelte.  

Beispielrechnung

Jahresverbrauchsprognose80% JahresverbrauchsprognoseReferenzpreisArbeitspreis
12.000 kWh9.600 kWh12 ct20,39 ct
Entlastungsbetrag20,39 ct (Arbeitspreis) - 12 ct (Referenzpreis) = 8,39 ct x 9.600 kWh 
805,44 €

 

Häufige Fragen zur Gaspreisbremse

Grafik Gasflamme

weitere staatliche Hilfen

Senkung der Umsatzsteuer

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird außerdem der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen von Oktober 2022  bis März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert.

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