Ihre Daten bei SWM

Welchen Daten soll Ihr Zählerwechsel zugeordnet werden?

Angaben zum alten Zähler

Angaben zum neuen Zähler

Die Poolbefüllung über den Gartenwasser-Zähler ist nur mit einer Versickerungserlaubnis der Gemeinde zulässig. Da Poolwasser grundsätzlich Abwasser ist, darf es nicht über den Gartenwasser-Zähler bezogen werden. Eine Versickerungserlaubnis wird nur in Ausnahmefällen erteilt und muss diesem Antrag beigefügt werden.

Persönliche Daten

für eventuelle Rückfragen

Nachricht und Anlagen zum Zählerwechsel

z.B. Rechnungskopie zur Installation, Foto des Zählerstandes, Bestätigung des Installateurs, Versickerungserlaubnis