Ihre Daten bei SWM

Die Poolbefüllung über den Gartenwasser-Zähler ist nur mit einer Versickerungserlaubnis der Gemeinde zulässig. Da Poolwasser grundsätzlich Abwasser ist, darf es nicht über den Gartenwasser-Zähler bezogen werden. Eine Versickerungserlaubnis wird nur in Ausnahmefällen erteilt und muss diesem Antrag beigefügt werden.

Persönliche Daten

für mögliche Rückfragen

Nachricht und Anlagen zur Nacheichung

z.B. Rechnungskopie zur Installation, Foto des Zählerstandes, Bestätigung des Installateurs, Versickerungserlaubnis