Die Preissenkung gilt in der Grundversorgung (SWM Basis) ab 01.01.2026.
In den Produkten Spar, Regio und Natur gelten die günstigeren Preise ebenfalls ab 01.01.2026. Die Senkungen erhalten die Kunden entsprechend ihrer Vertragslaufzeiten.
Kurz gesagt: Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis sinkt, der jährliche Grundpreis steigt leicht. Unterm Strich zahlen die meisten Kunden trotzdem weniger als bisher.
Weil wir günstiger einkaufen können – und diesen Vorteil direkt an unsere Kunden weitergeben. Außerdem ist der verbrauchsabhängige Teil der Netzentgelte gesunken. Beides zusammen drückt den Arbeitspreis spürbar nach unten.
Der Netzbetreiber muss seine Preise nach festen Vorgaben kalkulieren – und der verbrauchsunabhängige Anteil der Netzentgelte steigt. Zusätzlich wird der Messstellenbetrieb teurer. Beides sorgt dafür, dass der Grundpreis höher ausfällt.
| ab 01.01.2026 | |
|---|---|
Grundpreis EUR/Jahr brutto (netto) | 190,00 (159,66) |
Arbeitspreis ct/kWh brutto (netto) | 32,58 (27,38) |
| ab 01.01.2026 | |
|---|---|
Grundpreis EUR/Jahr brutto (netto) | 190,00 (159,66) |
Arbeitspreis ct/kWh brutto (netto) | 24,75 (20,80) |
Mit unseren Tarifen SWM Spar, SWM Natur und SWM Regio können sich unsere Kunden die aktuellen Preise jeweils für zwölf Monate sichern. Berechnen Sie jetzt Sie jetzt welches Einsparpotential Sie mit unseren Tarifen haben.
Ja – ab einem gewissen Verbrauch sinken die Gesamtkosten trotz höherem Grundpreis.
Bei 2.000 kWh Jahresverbrauch zahlen Kunden in der Grundversorgung künftig rund 842 € (brutto) – das sind etwa 45 € weniger als bisher.
Im Tarif SWM Spar fällt die Ersparnis noch deutlicher aus: rund 58 € weniger, Gesamtkosten etwa 685 € (brutto).
Wir kümmern uns um alles: Fordern Sie Ihr persönliches Angebot über unser Kontaktformular an und wechseln Sie sorgenfrei in den passenden Tarif – transparent, sicher und ohne versteckte Kosten.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht
Bei Preisänderungen und bei Änderungen der Ergänzenden Bedingungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihren Vertrag ohne das Einhalten einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens bis zum 31.12.2025 vorliegen.
Anpassung unserer Ergänzenden Bedingungen
Wir passen unsere Ergänzenden Bedingungen zur Strom GVV und Gas GVV zum 01. Januar 2026 an neue gesetzliche Regelungen an. Die neuen Unterlagen erhalten Sie mit dem Schreiben zur Änderung der Grundversorgungspreise.
Sie können den Änderungen der Ergänzenden Bedingungen, bevor diese wirksam werden, in Textform widersprechen. Ihre Mitteilung dazu muss uns dann spätestens einen Tag vor dem Wirksamwerden erreichen. Ohne Widerspruch gelten die Ergänzenden Bedingungen für Ihren Vertrag ab dem Zeitpunkt zu dem sich ihr Vertrag verlängert. Wichtig für Sie: Wir können Ihren Vertrag nicht weiterführen, wenn Sie den Ergänzenden Bedingungen widersprechen.
Ihren Zählerstand können Sie einfach und unkompliziert auch ohne Registrierung erfassen.
Mit Ihrer Anmeldung im Onlineservice haben Sie alle Daten zu ihrem Vertrag auf einen Blick parat.

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