Auskunfts- und Genehmigungswesen

für die Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Fernmeldeanlagen der SWM Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM Magdeburg), der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH (AGM) und die Trinkwasserversorgungsanlagen des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck (WZV Schönebeck), für die der Anlagenbetrieb von den SWM Magdeburg wahrgenommen wird.

Der Anlagenbetrieb für die Elektroenergieversorgungsanlagen der SWM Magdeburg erfolgt durch die Netze Magdeburg GmbH, für die Fernmeldeanlagen durch die MDCC Magdeburg-City-Com GmbH.

Der Anlagenbetrieb für die Elektroenergieversorgungsanlagen der SWM Magdeburg erfolgt durch die Netze Magdeburg GmbH, für die Fernmeldeanlagen durch die MDCC Magdeburg-City-Com GmbH.

Die SWM Magdeburg erteilen auf Anfrage Auskünfte über den folgenden Bestand von Ver- und Entsorgungsanlagen:

in der/im:für die Sparte(n)
Stadt Magdeburg (mit ausnahme der gesondert ausgewiesenen Ortsteile)Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme, Abwasser, Fernmelde
Stadt Magdeburg (Ortsteile Randau-Calenberge und Pechau)Strom, Gas, Trinkwasser, Abwasser
Stadt Magdeburg (Ortsteil Beyendorf-Sohlen)Strom, Gas, Trinkwasser, Abwasser
Salzlandkreis (ehemaliger Landkreis Schönebeck)Trinkwasser
Einheitsgemeinde Biederitz (Ortsteil Gerwisch)Abwasser
Einheitsgemeinde Hohe Börde (Ortsteil Hohenwarsleben)Fernmelde, Strom 110-kV-Freileitung
(nur in Teilbereichen und untergeordnetem Umfang)
Einheitsgemeinde Schönebeck (Ortsteil Frohse)Strom
(nur in Teilbereichen und untergeordnetem Umfang)
Einheitsgemeinde Niedere BördeStrom 110-kV-Freileitung (nur in Teilbereichen und untergordnetem Umfang)
Einheitsgemeinde BarlebenStrom 110-kV-Freileitung (nur in Teilbereichen und untergordnetem Umfang)
Einheitsgemeinde WolmirstedtStrom 110-kV-Freileitung (nur in Teilbereichen und untergordnetem Umfang)

 

Die Auskunft umfasst nur die Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Fernmeldeanlagen, die den SWM Magdeburg, der Netze Magdeburg GmbH, der MDCC Magdeburg-City-Com GmbH, der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH (AGM) oder dem Wasserversorgungszweckverband im Landkreis Schönebeck (WZV Schönebeck) gehören und/oder von diesen betrieben werden und ist für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen jeglicher Art erforderlich. Sie muss rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei den SWM beantragt werden.

Unsere Auskunft entbindet den Anfragenden nicht von einer Auskunft bei weiteren Betreibern von Netzen und Anlagen. Informationen hierüber erteilt der jeweilige Grundstückseigentümer.

Zur Bearbeitung bedarf es folgender Angaben:

  • Name, Anschrift und Tel -Nr. des Antragstellers
  • E-mail-Adresse
  • Genaue Beschreibung der Planungsvorhabens/Baumaßnahme
  • Geplanter Ausführungszeitraum
  • Lageplan im M.:1:500/1:1000 mit eindeutiger Kennzeichnung des Baubereiches

Die Versendung der Bestandsunterlagen erfolgt ab sofort nur noch auf elektronischem Wege. Sollte ein Kunde über keine Mail-Adresse verfügen, erfolgt die Versendung im Ausnahmefall weiterhin per Post oder kann abgeholt werden.

Bitte beachten Sie bei  Ihrem Planungsvorhaben und bei Bauarbeiten im Bereich von Ver- und Entsorgungsleitungen unbedingt den Inhalt dieses Merkblattes.

Auskünfte, die per Mail versendet werden können, sind kostenfrei.

Die Gebühr für eine zusätzlich auf dem Postweg versendete/gedruckte Auskunft beträgt 30,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.