06.04.2020

Einschränkungen von geplanten und bereits terminierten Bauvorhaben

Magdeburg. Im Rahmen der Zweiten und Dritten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 24.03.2020 bzw. 02.04.2020 ist gemäß § 17 innerhalb geschlossener Ortschaften und vorerst bis zum 19.04.2020 das planmäßige Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln untersagt.

Auf dieser Grundlage war es erforderlich, einzelne Maßnahmen zur Neuverlegung von Leitungen oder der Neuerrichtung von Anlagen im Auftrag der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH und des Wasserzweckverbandes Schönebeck bis auf Weiteres einzustellen.

Bereits begonnene Arbeiten werden unter Beachtung der gültigen Auflagen fortgesetzt. Neue Tiefbauarbeiten, die zu einer Auffindung von Kampfmitteln führen können, erfolgen vorerst nicht.

Die derzeitigen Umstände erfordern zwingend die Einhaltung der obigen Verordnungen. Gleichwohl eine Konsequenz sein wird, dass sorgfältig geplante und disponierte Bauabläufe gestört bzw. negativ beeinflusst werden. Die SWM Magdeburg gehen davon aus, dass nach der Aufhebung der obigen Verordnung mit den betroffenen Partnern bzw. Firmen eine entsprechende Lösung gefunden wird, um wieder in den Regelbetrieb zurückzukehren und die einzelnen Maßnahmen und Projekte weiter durchzuführen.