Hier finden Sie Informationen, wenn für Ihren Anschluss keine Anschlusspflicht gemäß der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) besteht.

Dies ist z.B. der Fall, wenn:

  • Sie einen Mittel- bzw. Hochdruckanschluss benötigen
  • Ihr Anschluss außerhalb der geschlossenen Bebauung des Konzessionsgebietes liegt