Preisblätter

Voraussichtliche Netzentgelte 2024

Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2023 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2024 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.

Am 11. Oktober 2023 haben die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG die voraussichtlichen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht.

Wir weisen darauf hin, dass die voraussichtlichen Netzentgelte 2024 nicht verbindlich sind. Anpassungen aufgrund einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte oder aufgrund behördlicher und regulatorischer Vorgaben können zu einer Änderung der zum 1. Januar 2024 gültigen Netzentgelte führen.

Die Höhe der voraussichtlichen Netzentgelte im Kalenderjahr 2024 entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Preisblatt. Das Preisblatt 2024 wird Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bildet die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2024.