Gemäß den Beschlüssen BK7-17-026 und BK7-24-01-009 der Bundesnetzagentur zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende sind Netzbetreiber verpflichtet, den Messstellenbetreiberrahmenvertrag auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und Messstellenbetreibern einen Abschluss des Vertrages in Textform zu ermöglichen.

Mit Beschluss vom 12.09.2025 l Az.: BK7-24-01-009 hat die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur Betreiber von Gasversorgungsnetzen und Messstellenbetreiber verpflichtet, bis zum 01.10.2026 einen neuen Messstellenbetreiberrahmenvertrag nach § 9 Abs. 1 Ziff. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zu erarbeiten (vgl. Beschlusstenorziffer 14). Der an die aktuelle Rechtslage angepasste Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas ist nunmehr als neue Anlage 8 Bestandteil der KoV. Gasnetzbetreiber sind verpflichtet, diesen Standardvertrag anzuwenden.

Unser aktuelles Kontaktdatenblatt ist unter Netznutzung - Verträge veröffentlicht.