Mit dem folgenden Formular können Sie Ihre Einverständniserklärung dazu abgeben, dass die Messeinrichtungen für folgende Messstelle nicht mehr benötigt werden und ausgebaut werden können.
Wir informieren Sie darüber, dass die technische Anlage vor Wiedereinbau eines Zählers durch einen zugelassenen Installateur unter Beachtung der einschlägigen technischen Vorschriften zu prüfen und beim Netzbetreiber anzuzeigen ist. Entsprechend der AVBWasserV und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ist der Anschlussnehmer (Eigentümer/Eigentümerin) für die ordnungsgemäße Sicherung der Kundenanlage verantwortlich.