Was bedeutet Grundversorgung?

Ist ein Energieversorgungsunternehmen Grundversorger von Haushaltskunden, so hat es gemäß § 36 (1) EnWG Allgemeine Bedingungen und Preise für die Versorgung in Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das EVU aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. 

Wer ist Ihr Grundversorger?

Grundversorger ist nach § 36 (2) EnWG das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Dieses ist durch den Betreiber des Energieversorgungsnetzes alle drei Jahre zum 1. Juli, erstmalig am 01.07.2006, für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen.


Grundversorger 2022 - 2024

Zum 01.07.2021 wurden im Stadtgebiet Magdeburg inklusive der Gemarkungen Randau-Calenberge und Pechau, mit Ausnahme der Gemarkung Beyendorf-Sohlen, die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG als zuständiger Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt:


Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
Am Blauen Bock 1
39104 Magdeburg
www.sw-magdeburg.de


Ab dem 01.01.2022 gehört auch die Gemarkung Beyendorf-​Sohlen zum Netzgebiet der SWM Magdeburg. Die Feststellung des Grundversorgers zum 01.07.2021 ist durch den bisherigen Netzbetreiber Avacon Netz GmbH erfolgt. Demnach wurden für die Gemarkung Beyendorf-Sohlen ebenfalls die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG als zuständiger Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt.

Die Feststellung ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.avacon-netz.de/de/avacon-netz/netzinformation/grundversorger.html