Netzanschluss von Einspeiseanlagen

Nach § 17 des EnWG sind die SWM Magdeburg als Betreiber eines Gasversorgungsnetzes verpflichtet, neben Letztverbrauchern auch gleich- und nachgelagerte Gasversorgungsnetze sowie -leitungen, Erzeugungs- und Speicheranlagen an ihr Netz anzuschließen.

Hierfür gelten unsere Technischen Mindestanforderungen.

Anschluss von Biogasaufbereitungsanlagen

Auf der Grundlage bestehender Vorschriften und Verordnungen werden wir Biogasanlagen an unser Gasverteilernetz anschließen. Bei der Prüfung und Planung sind konkrete Fristen gemäß §§ 31 ff. der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) festgelegt.