
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweispflicht": Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Denkmäler sind allerdings von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen.
Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht, wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie "schluckt", können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.
Der Verbrauchsausweis
Die Erstellung des verbrauchsabhängigen Energieausweis wird durch einen von der SWM beauftragten zertifizierten Energieberater durchgeführt.
Er kostet für SWM Kunden 49 Euro inkl. Ust. statt 80 Euro und wird Ihnen nach ca. 8 Wochen per Post zugeschickt.
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.
Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsenergieausweis wird durch zugelassene Gebäudeenergieberater erstellt. Wir empfehlen Energieberater, die über eine Eintragung bei der Dena (Deutsche Energie-Agentur) oder BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verfügen, zu beauftragen.
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Er ist Pflicht für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1977 mit weniger als 5 Wohneinheiten.
Alle anderen Gebäude können weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen.
Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Tag der Ausstellung.
Die Bestellung eines Verbrauchsausweises ist jederzeit möglich. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Möglichkeit 1 - persönlich/telefonisch:
Sie wenden sich an unser Kundencenter. Hier erhalten Sie die Unterlagen für den gewünschten Energieausweis. Diese dann einfach vollständig ausgefüllt bei uns abgeben (oder zusenden).
SWM Magdeburg Kundencenter
Am Alten Theater 1
39104 Magdeburg
per Telefon: 0800 0796 796
Möglichkeit 2 - per E-Mail:
Sie schreiben eine Mail an kundenservice(at)sw-magdeburg.de mit der Bitte um die Unterlagen für den gewünschten Energieausweis. Diese kommen per Post zu Ihnen und Sie senden sie ausgefüllt an uns zurück.
Möglichkeit 3 - Download:
Einfach das entsprechende PDF im Downloadbereich ausdrucken, ausfüllen und an uns zurück senden.
Verbrauchsausweis herunterladen
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