Für welchen Zeitraum wird der Umsatzsteuersatz auf Gas- und Fernwärmelieferungen gesenkt?

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Die Senkung der Umsatzsteuer gilt auch für Fernwärme.

Geben SWM die Steuersenkung an ihre Kund:innen weiter?

Ja! Die Senkung der Umsatzsteuer geben wir stichtagsgenau an Sie weiter. Das heißt für alle Gas-Verbräuche ab dem 01. Oktober 2022 zahlen Sie den gesenkten Umsatzsteuerbetrag.

Muss ich für die korrekte Abrechnung meinen Zähler ablesen?

Nein, für die Abgrenzung der Verbräuche (vor und nach dem 01. Oktober 2022) erfolgt eine maschinelle Schätzung. Unabhängig davon können Sie uns selbstverständlich ganz unkompliziert Ihren Zählerstand online mitteilen.

Jetzt Zählerstand übermitteln

Muss ich meinen Abschlag anpassen?

Kund:innen im Grundversorgungstarif:
Nein, wir werden Ihre Abschläge neu berechnen. Alle betroffenen Kunden erhalten entsprechend Post von uns.

Kund:innen in den Tarifen SWM Natur Gas, SWM Spar Erdgas und SWM Profi Erdgas:
Nein, bei Ihrer Vertragsverlängerung in den Tarifen SWM Natur Gas, SWM Spar Erdgas und SWM Profi Erdgas erhalten Sie von uns einen angepassten Abschlagsplan.