Stand: 17.10.2022

Welche Umlagen werden neu erhoben, welche wurden wieder gestrichen?

Die Bundesregierung hatte ursprünglich die Einführung von zwei neuen Umlagen beschlossen:

  • Die Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSiG:
    Die Gasbeschaffungsumlage bezieht sich auf den Fakt, dass bei den Importeuren Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung von (ausgefallenem russischen) Erdgas entstehen.
    Die Umsetzung dieser Umlage wurde am 28.09.2022 gekippt und sie wird nicht erhoben!
     
  • Die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG:
    Die Gasspeicherumlage bezieht sich auf die Kosten, die durch die Vorgaben zur Füllung der Speicher entstehen. Höhere Kosten fallen etwa durch den Einkauf von Erdgas als LNG statt Pipelinegas an.
    Diese Umlage wird ab dem 01.10.2022 erhoben!

Wie hoch ist die Gasspeicherumlage?

Die Höhe der Umlage wurde bis auf weiteres wie folgt berechnet:

  • Die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG: 0,059 ct/kWh (netto)

Was bedeutet das für unsere Kund:innen?

Die Umsetzung der Gasbeschaffungsumlage wurde sehr kurzfristig gekippt. Für die nötige Umsetzung hatten wir bereits die Preise neu berechnet und in folgenden Verträgen eingerechnet:

  • Alle Verträge, die eine Preiserhöhung ab dem 17.10.2022 erhalten haben.
  • Alle Verträge, die ab Mitte August 2022 neu mit uns geschlossen wurden.
  • Alle Verträge in der Gas-Grundversorgung, die eine Preisanpassung zum 01.10.2022 erhalten haben.

In meinem Vertrag ist die Gasbeschaffungsumlage schon mit eingerechnet. Was passiert jetzt, damit ich die Umlage nicht bezahlen muss?

Wenn Sie SWM Spar Erdgas, SWM Natur Gas oder SWM Profi Erdgas Vertrag haben, erhalten zur Info ein Schreiben von uns, in dem wir Ihnen die korrigierten Preise (ohne Gasbeschaffungsumlage) mitteilen.

Für den Tarif SWM Basis Erdgas (Grundversorgung) werden wir in den nächsten Tagen die aktuell gültigen Preise veröffentlichen. Diese gelten dann für alle Kunden in diesem Tarif.