(Berichtszeitraum: 01.01.2009 - 31.12.2009)
Präambel Nach § 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind, verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts festzulegen. Dieses sog. Gleichbehandlungsprogramm ist den Mitarbeitern und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch eine Person oder Stelle überwachen zu lassen. Diese Person oder Stelle hat der Regulierungsbehörde gemäß § 8 Abs. 5 Satz 3 EnWG jährlich, spätestens bis zum 31.03., einen Bericht über die nach § 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG im vergangenen Kalenderjahr getroffenen Maßnahmen vorzulegen und diesen Bericht zu veröffentlichen.
Mit dem vorliegenden Gleichbehandlungsbericht der Städtischen Werke Magdeburg GmbH und der SWM Netze GmbH werden diese Vorgaben des EnWG umgesetzt.
Der nachfolgende Gleichbehandlungsbericht schließt an den Bericht für das Jahr 2008 vom 27.03.2009 an und umfasst den Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2009. Er befasst sich mit den Maßnahmen, die auf der Grundlage des Gleichbehandlungsprogramms der Städtischen Werke Magdeburg GmbH und der SWM Netze GmbH zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts im Tätigkeitsbereich Strom getroffen wurden.
Der Bericht wurde vom Gleichbehandlungsbeauftragten der Städtischen Werke Magdeburg GmbH und der SWM Netze GmbH, Herrn Dr. Gisbert Steden, erstellt. Er wird der Bundesnetzagentur zum 31.03.2010 vorgelegt und auch auf der Internetseite der Städtischen Werke Magdeburg GmbH unter der Rubrik "SWM Magdeburg" sowie der SWM Netze GmbH unter der Rubrik "Netzgesellschaft" veröffentlicht.
Nachdem wir zur Umsetzung der gesetzlichen Entflechtungsvorschriften als rechtlich eigenständige Netzgesellschaft die SWM Netze GmbH zum 01.01.2007 gegründet hatten, stand in der Folge die nachhaltige Implementierung der entflochtenen Unternehmensstruktur im Vordergrund. Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Umsetzung der neu gestalteten Geschäftsprozesse und Schnittstellen gerichtet.
In der Zeit seit der Gründung der SWM Netze GmbH, welche als sog. "schlanke Netzgesellschaft" aufgestellt ist, konnten zwischenzeitlich genügend Erfahrungen gesammelt werden. Dabei zeigte sich, dass bei den praktischen Abläufen Verbesserungspotenzial besteht, aus diesem Grund wurde während des Berichtszeitraums intensiv an dem Projekt "Effizienzsteigerung" gearbeitet.
Ziel war es, durch geeignete Strategie- und Strukturvorschläge das Unternehmen so auf die Phase der Anreizregulierung vorzubereiten, dass auch bei künftig sinkenden Netzentgelten ein sicherer, preisgünstiger und effizienter Netzbetrieb gewährleistet ist, bei dem eine branchenübliche Eigenkapitalverzinsung erwirtschaftet und damit nicht zuletzt Arbeitsplätze gesichert werden können. Um künftig die Kosten in gleichem Maße wie die Netzentgelte reduzieren zu können, leiteten sich für das Projekt "Effizienzsteigerung" folgende Hauptaufgaben ab:
1. Überprüfung des Organisationsaufbaus der für den technischen Betrieb der Netze zuständigen Bereiche
2. Analyse der Instandhaltungsstrategie der Netzbetriebe und Erarbeitung von Einsparpotenzialen
3. Sicherstellung der Maßgaben aufgrund der Konkretisierung der Bundesnetzagentur vom 21.10.2008
Der für die Ist-Analyse im Rahmen des Projektes verwendete sog. "best-practice-Ansatz" folgt der Methodik der Bundesnetzagentur im Rahmen der Anreizregulierung. Als Ergebnis wurde ein Effizienzpotenzial für die Bewirtschaftung des Stromnetzes und dessen untersuchten Geschäftsprozesse ermittelt.
Im Rahmen der Maßnahmenplanung wurden Effizienz- und Effektivitätsmaßnahmen zur Geschäftsprozessoptimierung definiert. Die durch die Effizienz- und Effektivitätsmaßnahmen freigewordenen Personalressourcen sollen künftig insbesondere dafür genutzt werden, bisher an Dienstleister fremd vergebene Leistungspakete selbst zu realisieren und somit Effizienzen zu heben und Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern.
Auf Basis dieser Prämissen wurde zusammen mit dem Gleichbehandlungsbeauftragten eine Veränderung der Organisationsstruktur erarbeitet.
Da die konkrete Umsetzung der geänderten Unternehmensstruktur größtenteils erst zum 01.01.2010 erfolgte und damit nicht in den Berichtszeitraum fällt, soll an dieser Stelle nur kurz auf die einzelnen organisatorischen Änderungen eingegangen werden, da die Begleitung dieser Planungen durch den Gleichbehandlungsbeauftragten einen Großteil seiner Tätigkeit als Gleichbehandlungsbeauftragter während des Berichtszeitraumes ausmachte.
1. Änderung der Unternehmensorganisation der SWM Netze GmbH
Durch die organisatorischen Änderungen werden folgende Aufgaben künftig unmittelbar und unabhängig durch den Netzbetreiber, SWM Netze GmbH, selbst ausgeübt:
Netzbetrieb:
- Netzführung (inklusive Störungsmanagement)
- Schutztechnik
- Leittechnik
Anlagen- und Netzmanagement:
- Anlagenverantwortung
- Instandhaltungsstrategie
- Grundsatzplanung
- Budgetverantwortung
- Berichtswesen
- Auftragsmanagement
- Definition von Materialstandards
- Qualitätsmanagement
- Netzcontrolling
- Kapazitätszuteilung
Durch diese organisatorischen Änderungen wird sichergestellt, dass nunmehr die zentralen Aufgaben der Netzplanung und Netzsteuerung, insbesondere
- Aufstellen des Wirtschaftsplanes und der Mittelfristplanung sowie Umsetzen der genehmigten Wirtschaftsplanung in die detaillierte Maßnahmenplanung,
- Festlegen von Strategie und technischen Rahmenbedingungen bei Neu- und Ausbau des Netzes,
- Festlegung der Investitions- und Instandhaltungsstrategie sowie Freigabe entsprechender Maßnahmen,
durch den Netzbetreiber, die SWM Netze GmbH, unabhängig in eigener Verantwortung wahrgenommen werden können.
Die neue Struktur verbessert zum Einen die Letztentscheidungskompetenz des Netzbetreibers SWM Netze GmbH selbst, zum Anderen auch die fachliche Aufsicht über solche Aufgaben, die für die Netzgesellschaft als Dienstleister von den Servicebereichen der Städti-schen Werke Magdeburg GmbH oder von dritten Dienstleistern erbracht werden.
Der Geschäftsführer, die Abteilungsleiter und die übrigen Mitarbeiter sind arbeitsvertraglich bei der Netzgesellschaft SWM Netze GmbH angestellt. Soweit sie zuvor bei den Städtischen Werken Magdeburg GmbH angestellt waren, sind sie dort ausgeschieden. Die Netzgesellschaft SWM Netze GmbH verfügt damit über eine Personalausstattung im Sinne von eigenen, fachlich hinreichend qualifizierten Mitarbeitern. Damit ist sichergestellt, dass sie tatsächlich in der Lage ist, die Aufgaben des Netzbetriebes vollumfänglich wahrzunehmen.
Die Entscheidungsstruktur und die Personalausstattung entspricht insoweit damit grundsätzlich den Vorgaben der "Konkretisierung der gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu den Entflechtungsbestimmungen in §§ 6 bis 10 EnWG vom 21.10.2008".
Im Übrigen hält die SWM Netze GmbH keine Beteiligungen an Gesellschaften, folglich auch nicht an Gesellschaften, die in Wettbewerbsbereichen tätig sind und erfüllt damit ebenfalls die in den o. g. Auslegungsgrundsätzen aufgestellten Forderungen.
Im Berichtszeitraum war die operationelle, insbesondere die personelle, Entflechtung auf Leitungsebene unverändert gewährleistet. Alle Personen, die mit Leitungsaufgaben für die SWM Netze GmbH betraut sind oder die Befugnis für Letztentscheidungen besitzen, die für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes wesentlich sind, gehören der SWM Netze GmbH an. Diese Personen sind nicht zugleich in anderen Unternehmensbereichen, die direkt oder indirekt für den laufenden Betrieb in den Bereichen der Gewinnung, Erzeugung oder des Vertriebs von Energie und Kunden zuständig sind, tätig. Auf diese Weise werden Interessenskollisionen vermieden, die bei Doppelfunktionen von Mitarbeitern des Netzbetriebs, die mit Leitungsaufgaben für den Netzbetreiber betraut sind oder die Entscheidungsbefugnisse im Hinblick auf die für den diskriminierungsfreien Netzbetrieb wesentlichen Entscheidungen besitzen, entstehen könnten.
Im Ergebnis der Änderungen der Unternehmensstruktur kann festgestellt werden, dass nach erfolgter Umsetzung etwaige bestehende Diskriminierungspotenziale abgebaut wurden und die Unabhängigkeit des Netzbetreibers SWM Netze GmbH deutlich gestärkt wird.
2. Änderung der Unternehmensorganisation der Städtische Werke Magdeburg GmbH
Auch in den Dienstleistungsbereichen der Städtischen Werke Magdeburg GmbH wurden strukturelle Änderungen vorgenommen, um bestimmte Prozesse effizienter zu gestalten. So gab es zwar im Bereich "Technischer Service" (TS) keine unmittelbaren organisatorischen Änderungen. Der Bereich "Hausanschlusswesen" (TS-H) wurde aber durch die Mitarbeiter ergänzt, die bisher im Bereich "Kundenservice" (KS) mit dem Installationsmanagement betraut waren. Der Bereich TS verantwortet weiterhin die effiziente Planung und Bauüberwachung von Baumaßnahmen und deren Dokumentation als Auftragnehmer des Netzbetrei-bers SWM Netze GmbH sowie des (bei SWM) neu zusammengefassten Bereiches "Anlagen- und Netzservice" (AN).
Der Bereich AN ist zuständig für die effiziente Realisierung von Instandhaltungsaufgaben und Baumaßnahmen. Die Aufträge hierfür werden unmittelbar vom Netzbetreiber SWM Netze GmbH bzw. dem neutralen Servicebereich TS ausgelöst.
II. Informatorische Maßnahmen
Im Jahr 2009 wurde eine Lösung auf Basis des Seeburger-Konverters zur effizienten Abwicklung der Marktkommunikation per EDIFACT eingeführt. Die Umstellung auf INVOICE aus Sicht des Netzbetreibers ist für die Hauptmarktpartner weitestgehend abgeschlossen.
Eine elektronische Signaturlösung zur Übertragung der Nachrichten wurde ebenfalls implementiert. Leider konnte bisher kein Vertrieb gefunden werden, der bereit war, INVOICE-Nachrichten mit qualifizierter Signatur zu empfangen, so dass zunächst bis zum Abschluss einer sog. EDI-Vereinbarung mit jedem einzelnen Vertrieb die Umsatzsteuernachweise aufwendig per Fax den INVOICE-Mails manuell nachgesendet werden müssen, obwohl moderne Technik für ein effizientes Verfahren bereit steht.
Im Hinblick auf das Auslaufen der Befristung gemäß Ziff. 6 GPKE zur Verwendung abweichender Datenformate beim Datenaustausch mit dem assoziierten Vertrieb haben wir während des Berichtszeitraumes ein Projekt initiiert. Im Fokus dieses Projektes standen neben der Analyse und Ermittlung fachlicher Anforderungen und prozessualer Auswirkungen bei der Anpassung an die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben auch die Ermittlung und Abwägung von Handlungsalternativen, wobei auch die zu erwartende Regulierungspraxis einbezogen wurde. Die am Markt vertretenen Alternativen wurden dabei danach bewertet, inwieweit diese als rechtssicher angesehen werden können und ob diese auch für zukünftige Anforderungen geeignet sind. Berücksichtigung fand darüber hinaus auch der zu erwartende finanzielle und personelle Aufwand.
Auf Grund der schon im letzten Bericht dargestellten Bedenken hinsichtlich der Eignung des Datenaustauschs per E-Mail haben wir uns dazu entschieden, die Möglichkeit der Ziff. 5 GPKE zu nutzen und nicht assoziierten Vertrieben wahlweise die Nutzung einer Portal- oder Abrechnungslösung zu ermöglichen. Im Ergebnis wird ein Angebot in Form eines Vertrages vorliegen, das allen Vertrieben (auch dem assoziierten Vertrieb) den gleichen Datenzugriff zu gleichen Konditionen ermöglicht und somit die Forderung der sog. "Prozessidentität" erfüllt. Dass solche Modelle grundsätzlich eine geeignete und dauerhafte Umsetzung der GPKE Festlegung der Bundesnetzagentur darstellen, hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur gegenüber der IVU Informationssysteme GmbH mit Schreiben vom 08.05.2009 und mit Schreiben an die Rechtsanwälte Becker Büttner Held vom 05.02.2010 bestätigt.
Hinsichtlich der Fortentwicklung des implementierten Zweivertragsmodells werden derzeit alle Reports unter Berücksichtigung der Entflechtungsvorschriften wie auch des Bundesdatenschutzgesetzes unter Einbeziehung des Gleichbehandlungsbeauftragten auf strikte Einhaltung der Berechtigungsprüfung kontrolliert und ggf. angepasst. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Berechtigungskonzeptes verweisen wir auf unsere Ausführungen in den zurückliegenden Gleichbehandlungsberichten.
Um auch zukünftig eine durchgängige Bekanntmachung und ggf. Schulung zum Gleichbehandlungsprogramm zu gewährleisten, ist sichergestellt, dass neue oder in die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Bereiche wechselnde Mitarbeiter auf den Inhalt des Gleichbehandlungsprogramms sowie auf die strikte Einhaltung durch die verantwortlichen Bereiche oder Vorgesetzten hingewiesen werden.
Herrn Dr. Steden
Städtische Werke Magdeburg GmbH
Am Alten Theater 1
39104 Magdeburg
als Gleichbehandlungsbeauftragter der Städtischen Werke Magdeburg GmbH und der SWM Netze GmbH bestand im Berichtszeitraum unverändert fort.
Gemäß dem Gleichbehandlungsprogramm ist der Gleichbehandlungsbeauftragte Ansprechpartner für Fragen, Beschwerden und Hinweise zu den Festlegungen des Gleich-behandlungsprogramms. Die Benennung des Gleichbehandlungsbeauftragten ist Bestandteil des Gleichbehandlungsprogramms und wurde den Mitarbeitern entsprechend bekannt gegeben.
Die sich aus § 8 Abs. 5 EnWG ergebenen Verpflichtungen werden gemäß den Festlegungen des Gleichbehandlungsprogramms durch die Rechtsabteilung der Städtischen Werke Magdeburg GmbH wahrgenommen. Klarstellend sei daher erwähnt, dass auch, wenn in diesem Bericht einheitlich vom "Gleichbehandlungsbeauftragten" gesprochen wird, dieser nicht ausschließlich selbst tätig war, sondern die Ausübung der ihm übertragenen Aufgaben auch durch die Mitarbeiter der Rechtsabteilung wahrgenommen wurden. Zudem hat der Gleichbehandlungsbeauftragte von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich bei der Durchführung der Aufgaben im Rahmen des Gleichbehandlungsprogramms anderer Stellen im Unternehmen zu bedienen, so dass bestimmte Aufgaben auch von anderen Mitarbeitern des Unternehmens wahrgenommen wurden.
Der Gleichbehandlungsbeauftragte nahm im Berichtszeitraum an verschiedenen Veranstaltungen teil, bei denen auch die korrekte Umsetzung der Entflechtungsvorschriften Gegenstand war. Darüber hinaus arbeitet er in Fachausschüssen das BDEW und einer Arbeitsgruppe des VKU mit, die sich u. a. mit aktuellen Neuerungen und Entwicklungen zu Entflechtungsfragen befassen. Dadurch ist die ständige fachliche Fortbildung und die laufende aktuelle Information des Gleichbehandlungsbeauftragten sichergestellt.
Die Kommunikation mit dem Gleichbehandlungsbeauftragten erfolgt in der Regel telefonisch oder per E-Mail. Bei grundsätzlichen Fragestellungen wurden auch persönliche Besprechungstermine vereinbart.
Gemäß den Festlegungen des Gleichbehandlungsprogramms hat der Gleichbehandlungsbeauftragte ein jederzeitiges Vortragsrecht gegenüber den Geschäftsführungen der Städtischen Werke Magdeburg GmbH und der SWM Netze GmbH. Die Berichterstattungen an die Geschäftsführungen erfolgten während des Berichtszeitraumes in erster Linie anlassbezogen. Jedoch besteht u. a. die Möglichkeit, im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Besprechung mit der Geschäftsführung diese über aktuelle Entwicklungen und konkrete Umsetzungen zu informieren. Im Rahmen einer Führungskräftesitzung fand zudem im Beisein der Geschäftsführung eine ausführliche Berichterstattung über die im letzten Gleichbehandlungsbericht niedergelegten Maßnahmen statt. Gemeinsam mit der Geschäftsführung hat der Gleichbehandlungsbeauftragte zudem die künftigen Anforderungen aus dem 3. EU-Binnenmarktspaket und aktuelle Entwicklungen auf der Grundlage der Konkretisierung der gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu den Entflechtungsbestimmungen in §§ 6-10 EnWG vom 21.10.2008 besprochen.
Die Mitarbeiter der Städtischen Werke Magdeburg GmbH und der SWM Netze GmbH haben die uneingeschränkte Möglichkeit, zu den Regelungen des Gleichbehandlungsprogramms den Gleichbehandlungsbeauftragten zu kontaktieren. Alle Mitarbeiter sind darüber informiert, dass bei Unklarheiten hinsichtlich der Festlegung des Gleichbehandlungsprogramms der Gleichbehandlungsbeauftragte hinzuzuziehen ist. Gleichzeitig ist festgelegt, dass der Gleichbehandlungsbeauftragte bei seiner Aufgabenerfüllung durch alle Unternehmensbereiche zu unterstützen ist.
II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms In diesem Abschnitt werden die konkreten Maßnahmen beschrieben, die in organisatorischer, prozessualer und technischer Hinsicht ergriffen worden sind, um die Diskriminierungsfreiheit des Netzbetriebs zu gewährleisten. Dabei wurden auch die in verschiedenen Veranstaltungen und Verlautbarungen geäußerten Auffassungen der Bundesnetzagentur als Orientierungshilfe herangezogen. 1. Analyse und Dokumentation der Geschäftsprozesse Basis der ständigen Geschäftsprozessanalyse ist die in der Vergangenheit eingeführte elektronische Dokumentation. Diese bietet eine übersichtliche Darstellung der in den einzelnen Geschäftsprozessen erforderlichen Arbeitsschritte. Über die Einzelheiten und Vorteile dieser Art der Dokumentation der Geschäftsprozesse hatten wir bereits im letzten Gleichbehandlungsbericht berichtet.
Im Vordergrund der laufenden Fortschreibung der Geschäftsprozessdokumentation stehen folgende Geschäftsprozesse mit diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben:
- Lieferantenwechsel
- Netzanschluss
- Netznutzung
- Bearbeitung von Kundenanfragen
- Fragen der Grund- und Ersatzversorgung
Die IT-technische Umsetzung der Prozesse gemäß der Festlegung "Geschäftsprozess zur Kundenbelieferung mit Strom"(GPKE) hatten wir bereits in der Vergangenheit abgeschlossen. Punktuelle Prüfungen einzelner konkreter Prozessschritte und ggf. daraus resultierende Änderungen finden aber weiterhin fortlaufend statt. Bei der Untersuchung der diskriminierungsrelevanten Prozesse wird ein Fragekatalog genutzt, der im Sinne einer Checkliste gestaltet und während des Berichtszeitraumes aktualisiert wurde, um die aktuellen Entwicklungen und Verlautbarungen der Bundesnetzagentur zu berücksichtigen.
Hinsichtlich des Prozesses "Lieferantenwechsel" fanden Überprüfungen, insbesondere auf Grund von Klärungsanfragen von einem Letztverbraucher und einem Lieferanten, statt. Hintergrund der Anfragen war jeweils ein vom Kunden eingeleiteter Lieferantenwechsel des Elektrizitätsanbieters. Im Zusammenhang mit den zuständigen Fachbereichen prüfte der Gleichbehandlungsbeauftragte die ordnungsgemäße Umsetzung des Prozesses in diesen Einzelfällen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass auch im Hinblick auf diese konkreten Einzelfälle eine einwandfreie Abwicklung des Prozesses stattgefunden hat und insbesondere die gesetzlichen Entflechtungsvorschriften und die Festlegungen des Gleichbehandlungsprogramms eingehalten wurden. Nach Darlegung des Prozessablaufs ergaben sich jeweils keine weiteren Nachfragen, so dass von einer abschließenden Klärung ausgegangen werden kann.
Im Zusammenhang mit der vollständigen Umsetzung der GPKE-Prozesse kann festgestellt werden, dass die Kommunikation mit den Marktpartnern grundsätzlich problemlos erfolgt. Allerdings wird die Abwicklung vereinzelt dadurch behindert, dass einzelne Marktpartner bestimmte festgelegte Datenaustauschformate, insbesondere sog. CONTRL-Nachrichten, nicht versenden. Dies führt wegen des dadurch erforderlichen manuellen Eingreifens in die automatisierten Prozesse zu einem nicht unerheblichen Aufwand.
Im Rahmen des Geschäftsprozesses "Netzanschluss" fand im Berichtszeitraum eine intensive Prüfung des Teilprozesses Beendigung des Netzanschluss-/Anschlussnutzungs-verhältnisses statt. Dabei wurden Prozessabläufe festgelegt, wie zu verfahren ist, wenn in einem Objekt der letzte Zähler ausgebaut wurde und somit keine Anschlussnutzung stattfindet, der Anschlussnutzer aber dennoch an einer weiteren Vorhaltung des Netzanschlusses durch den Netzbetreiber interessiert ist.
Im Zusammenhang mit dem Prozess "Netznutzung" wurde im Berichtszeitraum ein standardisiertes Mahnverfahren gegenüber allen Netznutzern entwickelt. Hierbei hat der Gleichbehandlungsbeauftragte insbesondere auf die Diskriminierungsfreiheit der Prozessabläufe hingewirkt.
Auch im Zusammenhang mit der elektronischen Netznutzungsabrechnung traten vereinzelt Probleme mit Marktpartnern auf. So sind einzelne Netzkunden zwar an einer eigenständigen Regelung hinsichtlich der Netznutzung interessiert, ohne dabei jedoch in der Lage zu sein, den Datenaustausch gemäß GPKE, insbesondere im Hinblick auf das INVOICE-Datenformat, abzuwickeln.
Der Netzgesellschaft SWM Netze GmbH wurden im Februar 2009 die Erlösobergrenzen für Strom durch die Bundesnetzagentur mitgeteilt. Auf der Grundlage dieser Erlösobergrenzen wurden die Netzentgelte kalkuliert und diese anschließend in Form eines Preisblattes im Internet veröffentlicht. Den gesamten Prozess hat der Gleichbehandlungsbeauftragte durch die Teilnahme an wesentlichen Besprechungen begleitet. Dabei lag sein besonderes Augenmerk auf dem Prozess hinsichtlich der Informationsweitergabe. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat darauf hingewirkt, dass der assoziierte Vertrieb die Informationen zu den Preisblättern nicht erhält, bevor diese auch für andere Lieferanten einsehbar im Internet veröffentlicht wurden. Damit wurde ein vertraulicher Umgang mit wirtschaftlich relevanten Daten gemäß § 9 Abs. 2 EnWG zu jeder Zeit gewährleistet.
Im Hinblick auf die diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Prozesses bei Kundenanfragen sind die Anfragen von Mitarbeitern aus dem Call Center - wie auch aus den anderen Bereichen - zur konkreten Umsetzung der Festlegungen des Gleichbehandlungsprogramms im Berichtszeitraum spürbar zurückgegangen. Insoweit machen sich die in der zurückliegenden Zeit durchgeführten Schulungen offensichtlich bemerkbar. 2. Implementierung GIS-System Im Rahmen der Implementierung des GIS-Systems zur Leitungserfassung und Leitungsdokumentation sowie der Leitungsauskunft hat der Gleichbehandlungsbeauftragte darauf hingewiesen, dass die darin enthaltenen Daten hinsichtlich der Lage der einzelnen Versorgungsleitungen Informationen des Netzbetreibers über die eigene Tätigkeit darstellen und diese sog. "Netzinformationen" entsprechend den Anforderungen des § 9 Abs. 2 EnWG diskriminierungsfrei offenzulegen sind. Grundsätzlich werden die entsprechenden Informationen zwar allen Dritten auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Bei einem direkten Zugriff der Mitarbeiter, die für die Wettbewerbsbereiche tätig sind, hätten diese aber einen zeitlichen Vorteil gegenüber Dritten, die zunächst eine Anfrage stellen müssen. Aus diesem Grund hat der Gleichbehandlungsbeauftragte darauf hingewirkt, dass auch für die GIS-Anwendung ein Zugriffs- und Berechtigungskonzept erarbeitet wurde, welches sicherstellt, dass Mitarbeiter, die in Wettbewerbsbereichen tätig sind, keine Zugangsberechtigung erhalten. Die entsprechenden Maßgaben sind in einem Administrationshandbuch niedergelegt.
Im Zusammenhang mit den im GIS-System ersichtlichen Netzinformationen, erreichte den Gleichbehandlungsbeauftragen eine Anfrage einer Mitarbeiterin mit einer entsprechenden Zugriffsberechtigung. Dabei wurde geschildert, dass ein Mitarbeiter der Vertriebsabteilung Auskünfte über den Leitungsbestand zu einem bestimmten Objekt eines Anschlussnehmers erhalten wollte. Die Mitarbeiterin hat diesen zunächst darauf verwiesen, dass hierfür - wie auch bei allen sonstigen Dritten gefordert - ein schriftlicher Antrag erforderlich ist und ggf. die Vorlage einer entsprechenden Bevollmächtigung des Anschlussnehmers zur Einholung dieser Informationen zu erfolgen hat. Dies insoweit aus gleichbehandlungsrechtlicher Sicht einwandfreie Verhalten der Mitarbeiterin zeigt, dass die Maßgaben des Gleichbehandlungsprogramms von den Mitarbeitern beachtet werden.
3.Liberalisierung Messwesen Die nach dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Öffnung des Messwesens in den Bereichen Strom und Gas für Wettbewerb" und der "Messzugangsverordnung" begonnene Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und die Implementierung der erforderlichen Geschäftsprozesse konnte im Berichtszeitraum zunächst abgeschlossen werden. Entsprechende Rahmenverträge sind im Internet veröffentlicht. Es bleibt jedoch abzuwarten, wann und mit welchem Ergebnis das von der Bundesnetzagentur eingeleitete Festlegungsverfahren zur "Vorgabe einheitlicher Standardverträge und Geschäftsprozesse für das Energiemesswesen Strom und Gas" abgeschlossen sein wird.
Im Hinblick auf die praktische Umsetzung und Abwicklung dieser Geschäftsprozesse kann gesagt werden, dass, soweit Dritte im Netzgebiet als Messstellenbetreiber oder Messdienstleister tätig werden wollten, dies nach Abschluss der entsprechenden Rahmenverträge umgesetzt wurde.
Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 21 b Abs. 3 a) und 3 b) EnWG wurde im Berichtszeitraum im Rahmen einer Kooperation mit anderen Stadtwerken intensiv nach Lösungen gesucht, die eine für den Kunden kostengünstige Implementierung der sog. "smart meter"ermöglicht. Im Ergebnis wurden die Voraussetzungen geschaffen, um gemäß den gesetzlichen Maßgaben den Einbau solcher Zähler sicherzustellen. Kritisch ist jedoch anzumerken, dass das Interesse der Kunden sehr begrenzt ist. Die derzeit fehlende Standardisierung und die fehlenden Nachweise einer wirklichen Verbesserung der Energieeffizienz kann dieses Kundeninteresse auch nicht in der Breite entstehen lassen.
Die im letzten Bericht angekündigte grundlegende Überprüfung der bereits bestehenden Dokumentation der Geschäftsprozesse unter Zuhilfenahme eines externen Beraters wurde zunächst zurückgestellt. Maßgeblich hierfür waren die während des Berichtszeitraumes durchgeführten Untersuchungen im Rahmen des Projektes "Effizienzsteigerung". Hierbei war schon zu Beginn absehbar, dass dies zu wesentlichen organisatorischen Änderungen der Unternehmensstruktur führen würde. Vor diesem Hintergrund wäre eine solche grundlegende Überprüfung auf Grund der zu erwartenden organisatorischen Änderungen auch aus kaufmännischer Sicht nicht sinnvoll gewesen. Nach vollständiger Umsetzung der oben in Teil A dieses Berichtes dargestellten strukturellen Änderungen soll dies nachgeholt werden.
II. Schulungen zum Gleichbehandlungsprogramm Im Berichtszeitraum wurden keine Änderungen am Schulungskonzept vorgenommen. Schulungen erfolgten in Verantwortung der jeweiligen Fachabteilungen in den einzelnen Bereichen. Insoweit ist es auch Aufgabe der jeweils verantwortlichen Vorgesetzten, dafür Sorge zu tragen, dass regelmäßig Schulungen durchgeführt werden bzw. anlassbezogen auf bestimmte Festlegungen des Gleichbehandlungsprogramms hingewiesen wird.
Um auch weiterhin die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms und der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, wird neuen Mitarbeitern und Auszubildenden entsprechend von der Personalabteilung der Inhalt des Gleichbehandlungsprogramms zur Kenntnis gegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass diese Mitarbeiter und Auszubildenden zeitnah über die Thematik der Entflechtung und die Anforderungen an die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms informiert werden.
Im Übrigen verweisen wir hinsichtlich des Schulungskonzeptes auf die Gleichbehandlungsberichte der vergangenen Zeiträume, in denen dieses ausführlich beschrieben wurde.
IV. Überwachung der Festlegungen des Gleichbehandlungsprogramms Dem Gleichbehandlungsbeauftragten wurde die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms inklusive der erforderlichen Rechte zur Erfüllung dieser Überwachung übertragen.
Durch die Aufgabe des Gleichbehandlungsbeauftragten und als Justiziar und Bereichsleiter des Bereichs Recht und Liegenschaften ist der Gleichbehandlungsbeauftragte in die Umsetzung von Projekten und Prozessen beratend eingebunden. Damit erfolgt die Überwachung zumeist bereits im laufenden Prozess im Rahmen der täglichen Arbeit. Daneben dienen Mitarbeiteranfragen und rechtliche Kontakte im Rahmen seiner weiteren Tätigkeit regelmäßig dazu, bestimmte Prozesse und Vorgehensweisen kritisch zu hinterfragen. Die allgemeine Organisationsanweisung "Sicherstellung des entflechtungskonformen Verhaltens" und das Gleichbehandlungsprogramm verpflichten jeden Mitarbeiter verbindlich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Nichteinhaltung dieser verbindlichen Festlegungen stellt grundsätzlich einen arbeitsrechtlichen Verstoß dar und kann entsprechend geahndet werden.
Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm festgestellt, so dass auch kein Anlass zu arbeitsrechtlichen Sanktionen bestand.
Anhand der konkreten Fragestellungen, die an den Gleichbehandlungsbeauftragten von Mitarbeitern herangetragen wurden, zeigt sich deutlich, dass bereits ein hohes Maß an Verständnis und Sensibilität für die Belange der Gleichbehandlung besteht. Ebenso wird deutlich, dass sich die Mitarbeiter jederzeit um ein gesetzeskonformes Handeln bemühen.
Darüber hinaus ist, wie schon erwähnt, nach Abschluss der Umsetzung des Projektes Effizienzsteigerung und der damit verbundenen organisatorischen Änderungen eine grundlegende aktuelle Überprüfung der Dokumentation der diskriminierungsrelevanten Geschäftsprozesse unter Zuhilfenahme eines externen Beraters geplant.
Schließlich ist geplant, Auffrischungsschulungen zum Gleichbehandlungsprogramm in den besonders diskriminierungsrelevanten Fachabteilungen durchzuführen.
Magdeburg, den 29.03.2010
Dr. Gisbert Steden
- Gleichbehandlungsbeauftragter -
Der Gleichbehandlungsbericht als Download
