SWM Basis Strom
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Haken flexibel: keine Mindest-Vertragslaufzeit
Haken passend: automatische Einstufung in Ihre Verbrauchszone
SWM Basis Strom

Jahresverbrauch


kWh/a

Grundpreis brutto
(netto)

EUR/a

Arbeitspreis brutto
(netto)

ct/kWh

0 bis 116 34,62 (29,09) 35,02 (29,43)
117 bis 11.331 47,20 (39,66) 24,24 (20,37)
ab 11.332 entfällt 24,66 (20,72)

Alle Nettopreisangaben verstehen sich inklusive 2,05 ct/kWh Stromsteuer. Die angegebenen Bruttopreise setzen sich zusammen aus den ausgewiesenen Nettopreisen zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

      Unseren Tarif Basis Strom bieten wir Privatkunden im Stadtgebiet Magdeburg und ab 01.01.2012 auch in den Gemarkungen Randau-Calenberge, Pechau und Beyendorf-Sohlen an. Grundversorgung Nach dem aktuellen Energiewirtschaftsgesetz (§36 EnWG) übernehmen die Städtischen Werke Magdeburg GmbH die Grundversorgung von Haushaltskunden (bisher Allgemeiner Tarif) iM Stadtgebiet Magdeburg. Unser Tarif Basis Strom ist gleichzeitig auch der Grundversorgungstarif. SWM Kombi - Im Doppel günstiger

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Preise Unsere Preisübersicht entnehmen Sie bitte der Preisinformation im Bereich Download.

Der Preis besteht aus Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis setzt sich zusammen aus Leistungs- und Verrechnungspreis.Der Leistungspreis deckt die jährlichen Kosten für die Bereitstellung der Anlagen und der elektrischen Leistung. Der Verrechnungspreis deckt die jährlichen Kosten für die Zähl- und Messeinrichtungen, die Erfassung der Zählerstände sowie für die Abrechnung und das Inkasso. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommen Kilowattstunde (kWh). Maßgebend für den zu berechnenden Preis ist die jeweils über ein Messwerk abgenommene Elektrizitätsmenge.

Im Entgelt enthalten ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabeverordnung - KAV) vom 09. Januar 1992. Die Konzessionsabgabe beträgt für das Stadtgebiet von Magdeburg: bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird 1,99 ct/kWh.

Anpassungsveröffentlichung nach § 23 Abs. 1 StromGVV: Die SWM haben durch öffentliche Bekanntgabe am 30.01.2007 alle betreffenden Vertragsverhältnisse gemäß § 23 Abs. 1 StromGVV in Verbindung mit § 115 Abs. 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst. Somit gelten die Grundversorgungsbedingungen der StromGVV auch für alle bestehenden Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Strom in Niederspannung, die vor dem 13.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen worden sind.

Blindarbeit Die Berechnung von Blindarbeit erfolgt entsprechend den Regelungen des örtlichen Netzbetreibers.

Beim Einsatz von Transformatoren, Motoren oder ähnlichen Induktivitäten oder Spulen wird Blindarbeit erzeugt, die über die Stromleitungen transportiert werden muss. Diese Blindarbeit wird nicht im klassischen Sinne verbraucht, sondern pendelt zwischen Erzeuger und Verbraucher hin und her.

Download
Download / LinkPreisinformation Strom, Gas, Wasser (ab 01.12.2009) (188 kB)
Download / LinkStromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) (64 kB)
Download / LinkErgänzende Bedingungen (99 kB)
Download / LinkErgänzende Bedingungen Preisblatt (42kB)
Download / LinkStromzusammensetzung SWM Magdeburg (1,84 MB)
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