Die Ersatzversorgung der SWM mit Strom im Netzgebiet Magdeburg

Ersatzversorgung in Niederspannung*
Für Haushaltskunden, im Sinne der Grundversorgungsverordnung, stellen wir die Ersatzversorgung zu den allgemeinen Preisen der Grundversorgung zur Verfügung.

Nichthaushaltskunden ohne registrierende Messung beliefern wir ebenfalls zu den allgemeinen Preisen der Grundversorgung. Die Lieferung unterliegt nicht der Grundversorgungsverordnung.

Für Nichthaushaltskunden mit registrierender Messung gelten folgende Preise der Ersatzversorgung. Die Lieferung unterliegt nicht der Grundversorgungsverordnung. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der Abgaben KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) und EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sowie zzgl. der Strom- und Umsatzsteuer.
In den Preisen sind die veröffentlichten Netznutzungsentgelte der SWM Netze GmbH enthalten.

Ersatzversorgung in Niederspannung gültig ab 01.01.2010 bis max. 31.12.2012

Monats-Leistungspreis 

[EUR/kW]

Arbeitspreis
 

[ct/kWh]

Verrechnungsentgelt
(incl. Abrechnung)

[EUR/Monat]

22,50 16,25  114,60
Lieferung mit Aushilfsenergie in Mittelspannung* Für mittelspannungsversorgte Nichthaushaltskunden liefern wir die Energie zu den Preisen unserer Aushilfsenergie. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die nachfolgenden Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der Abgaben KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) und EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sowie zzgl. der Strom- und Umsatzsteuer.
In den Preisen sind die veröffentlichten Netznutzungsentgelte der SWM Netze GmbH enthalten.
Lieferung mit Aushilfsenergie in Mittelspannung gültig ab 01.01.2010 bis max. 31.12.2012

Monats-Leistungspreis
 

[EUR/kW]

Arbeitspreis
 

[ct/kWh]

Verrechnungsentgelt
(incl. Abrechnung)

[EUR/Monat]

18,25 9,85 146,60

 

Ersatzversorgung / Aushilfsenergie - Blindarbeitspreis* Im Rahmen der Ersatzversorgung in Niederspannung bzw. Aushilfsenergie in Mittelspannung wird für die Blindarbeit ein Entgelt von 1,1 ct/kWh erhoben. Es wird nur derjenige Teil der Blindarbeit berechnet, der von der SWM Netze GmbH in den Netzentgelten Strom veröffentlicht wird.

 

* gültig bis max. 31.12.2012