Wann muss ein Energieausweis erstellt werden und von wem? Mit Inkrafttreten der aktuellen Energieeinsparverordnung [EnEV] müssen alle Vermieter und Verkäufer den Energiebedarf ihres Wohngebäudes in einem Gebäude- Energieausweis nachweisen.

Dabei kommen zwei Bewertungsverfahren zum Einsatz: der Verbrauchsausweis, der den gemessenen Energieverbrauch auswertet, oder der Bedarfsausweis, der unabhängig vom Nutzungsverhalten den zu erwartenden Energiebedarf ermittelt.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist Pflicht für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1977 mit bis zu 4 Wohneinheiten. Alle anderen Gebäude können weiterhin frei zwischen beiden Ausweisvarianten wählen.