Sollte ich meinen Zähler zum Datum einer Preisänderung ablesen und SWM mitteilen?
Eine Ablesung ist nicht notwendig. Ihr Verbrauch wird automatisch durch SWM geschätzt. Dabei müssen die SWM natürlich jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen angemessen berücksichtigen. Grundlage für die Schätzung sind die durchschnittlichen Verbräuche.
Wenn Sie Ihren Zählerstand dennoch ablesen möchten, übermitteln Sie bitte innerhalb von 4 Wochen ab Ablesung folgende Angaben an die SWM:
- Name
- Vertragskontonummer
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ablesedatum