Nach der Messzugangsverordnung (MessZV) sind Netzbetreiber verpflichtet, Musterverträge zur Messung und zum Messstellenbetrieb im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen Verträge mit Dritten abzuschließen..
Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag Der Messstellenrahmenvertrag sowie der Messrahmenvertrag der Städtischen Werke Magdeburg GmbH inklusive der Anlagen stehen Ihnen unter dem Punkt Download zur Verfügung. Ebenso finden Sie dort eine Musterdatei für den Datenaustausch im csv-Format.
Hinweise Die den Verträgen zu Grunde liegenden Anlagen geben zunächst lediglich den vorläufigen Stand wieder und sind insoweit nicht endgültig. Die enthaltenen Regelungen stellen jedoch die Abwicklung der vertraglichen Prozesse für eine begrenzte Übergangszeit sicher.
Sollte sich während der Implementierung der Prozesse oder bei der Umsetzung der vertraglichen Regelungen in der Praxis herausstellen, dass bestimmte Änderungen oder Ergänzungen notwendig sind, werden wir umgehend eine Änderung der Anlagen vornehmen. Dies gilt insbesondere für die Anlage 1, sobald individuelle Mindestanforderungen an die Messung vorliegen, sowie für die Anlagen 2 und 3, sobald brancheneinheitliche Geschäftsprozesse und Datenaustauschformate festgelegt werden bzw. durch die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben hierzu erlassen werden.
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