Grundversorgung
Was bedeutet Grundversorgung?
Ist ein Energieversorgungsunternehmen Grundversorger von Haushaltskunden, so hat es gemäß § 36 (1) EnWG Allgemeine Bedingungen und Preise für die Versorgung in Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das EVU aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Wer ist Ihr Grundversorger?
Grundversorger ist nach § 36 (2) EnWG das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Dieses ist durch den Betreiber des Energieversorgungsnetzes alle drei Jahre zum 1. Juli, erstmalig am 01.07.2006, zu bestimmen und zum 30.September des Jahres zu veröffentlichen.
Hiermit geben wir bekannt, dass in unserem Netzgebiet zum 01.07.2009 die SWM Magdeburg als Grundversorger für die folgenden drei Jahre bestimmt wurden.
Bedingungen und Preise der Grundversorgung finden Sie hier:
