Hiermit geben wir bekannt, dass die Städtischen Werke Magdeburg GmbH von der Möglichkeit nach Ziffer 4 des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas (BK7-06-067) vom 20.08.2007 Gebrauch machen.
Ein von den Vorgaben nach Ziffer 1 und 2 des Beschlusses abweichender Datenaustausch findet mit der im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbundenen Vertriebseinheit der Städtischen Werke Magdeburg GmbH statt.
Die Städtischen Werke Magdeburg GmbH versichern, dass den übrigen Lieferanten die Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und in gleichwertiger Qualität zur Verfügung stehen.
