Nach § 17 des EnWG sind die SWM Magdeburg als Betreiber eines Gasversorgungsnetzes verpflichtet, neben Letztverbrauchern auch gleich- und nachgelagerte Gasversorgungsnetze sowie -leitungen, Erzeugungs- und Speicheranlagen an ihr Netz anzuschließen.
Hierfür gelten unsere Technischen Mindestanforderungen, welche unter dem Punkt Download verfügbar sind.
Die Unterlagen für den Netzanschluss von Biogas finden Sie im Downloadbereich.
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