Erdgas Rechtliche Grundlagen Im Bereich Gas müssen folgende rechtliche Grundlagen beachtet werden:
  • Niederdruckanschlussverordnung (NDAV): Kundenanlagen dürfen nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Gasversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen errichtet, geändert und erweitert werden.
  • Es dürfen nur Materialien und Gasverbrauchseinrichtungen verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln und Techniken hergestellt wurden
  • Energiewirtschaftsgesetz: Zur Sicherheit der Gasversorgung muss das technische Regelwerk eingehalten werden.
Installateurverzeichnis Die Installationsunternehmen sind in das Installateurverzeichnis der Städtischen Werke Magdeburg GmbH eingetragen. Sie sind somit entsprechend der NDAV berechtigt, Arbeiten (Errichtung, Änderung, Wartung und Instandsetzung) an Kundenanlagen durchzuführen. Gasdruckregler und Gaszähler Gasdruckregler Die Städtischen Werke Magdeburg GmbH betreiben ein Niederdrucknetz mit einem Betriebsdruck von ca. 40 mbar und ein Mitteldrucknetz mit 650 mbar.

Die notwendigen Mittel- bzw. Niederdruckregler werden unmittelbar an der Hauseinführungskombination durch die Städtischen Werke Magdeburg GmbH eingebaut und regeln den Gasdruck auf einen Nennwert von 22,6 mbar.

Der Gasdruckregler ist nicht mit einem Gaströmungswächter (Beiblatt G-600-B vom Dezember 2002 zur TRGI 86/96) ausgerüstet. Dieser ist vom Installationsbetrieb als erstes Bauteil der Kundenanlage einzubauen.

Gasdruckregler sind Eigentum der Städtischen Werke Magdeburg GmbH.
Gaszähler Für die Montage von Gaszählerplätzen gelten grundsätzlich die Regelungen der TRGI 86/96, inkl. den Ergänzungen 8/2000 (Manipulationserschwernis) und Dezember 2003. Im Versorgungsgebiet der Städtischen Werke Magdeburg GmbH werden Einstutzen-Gaszähler (vorwiegend für Neuanlagen) und Zweistutzen-Gaszähler eingesetzt.

Art, Größe und Aufstellungsort der Gaszähler sind vor Beginn der Arbeiten mit der SWM Magdeburg abzustimmen. Beachten Sie dazu bitte auch unsere aktuellen Installationsmitteilungen. Der Einbau der Gaszähler erfolgt durch Mitarbeiter der Städtischen Werke Magdeburg GmbH.

Ausgebaute Gaszähler sind unverzüglich in der Zählerabteilung der SWM Magdeburg (Friedensstraße 16, 39116 Magdeburg) mit folgenden Angaben des Kunden bzw. Grundstückseigentümers abzugeben:
  • Straße
  • Hausnummer
  • Einbauort
Es ist nicht zulässig, einen eingebauten Gaszähler in einer anderen Gasanlage einzubauen. Gaszähler befinden sich im Eigentum der SWM Magdeburg. Inbetriebsetzung der Kundenanlage Entsprechend der NDAV ist jede Inbetriebsetzung der Kundenanlage auf den dafür vorgesehenen Inbetriebsetzungsanträgen durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Gasversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen zu beantragen.

Bei Gasgeräten mit Abgasanlage ist die Zustimmung des zuständigen Schornsteinfegermeisters notwendig.

Die Inbetriebsetzung durch Einbau des Gaszählers ggf. des Gasdruckregelgerätes und durch Öffnen der Hauptsperreinrichtung erfolgt durch Mitarbeiter der SWM Magdeburg nach Terminabsprache und in Anwesenheit der Errichters.
Ansprechpartner Anmeldung, Nachfragen, Terminabsprachen Frau Simone Adam
0391 587-2421
adam@sw-magdeburg.de

Herr Alexander Myrrhe
0391 587-2453
myrrhe@sw-magdeburg.de
Installateurverzeichnis Frau Simone Adam
0391 587-2421
adam@sw-magdeburg.de
Netzanschlüsse Erdgas Frau Ines Kühne
0391 587-2391
kuehne@sw-magdeburg.de

Frau Cornelia Glagla
0391 587-2376
glagla@sw-magdeburg.de
Installationstechnik / Anwendungsberatung Herr Alexander Myrrhe
0391 587-2453
myrrhe@sw-magdeburg.de

Herr Sven Roschanski
0391 587-2361
roschanski@sw-magdeburg.de

Telefax: 0391 587-2824
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Download / LinkInbetriebsetzung Gas (135 KB)
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