Handlungen an öffentlichen Abwasseranlagen
Handlungen an öffentlichen Abwasseranlagen, z. B. bei Verstopfungen von Kanälen, dürfen ausschließlich durch die SWM Magdeburg vorgenommen werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage hierfür sind die Abwasserentsorgungsbedingungen der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH (AGM) in denen es im § 8 Absatz 6 heißt: "Arbeiten an öffentlichen Abwasseranlagen, auch wenn sie durch private Grundstücke verlaufen, sind ausschließlich der AGM bzw. den von ihr beauftragten Dritten vorbehalten".
Störungen
Bei auftretenden Störungen erreichen Sie den Entstörungsdienst unter 03 91/5 87 - 22 44.
Bei Störungen an der Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) können andere Dienstleistungsbetriebe im Auftrag des Betroffenen tätig werden. Als Abgrenzungspunkt zwischen der öffentlichen Abwasseranlage und der GEA gilt der Übergabeschacht bzw. die Grundstücksgrenze. Etwaige Kosten, die durch widerrechtlich durchgeführte Arbeiten von anderen Dienstleistern an öffentlichen Abwasseranlagen entstanden sind, werden von der AGM bzw. den SWM Magdeburg nicht übernommen.
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