Der Energieausweis Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweispflicht": Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Denkmäler sind allerdings von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen.
Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht, wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie "schluckt", können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.

Bei der Erstellung des Gebäude-Energieausweises kommen zwei Bewertungsverfahren zum Einsatz:
Der Bedarfsausweis Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Er ist Pflicht für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1977 mit bis zu 4 Wohneinheiten.

Alle anderen Gebäude können weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen.

Die Erstellung kostet 149 Euro inkl. MwSt. für Gebäude mit 1-4 Wohnungen, 169 Euro inkl. MwSt. für Gebäude mit 4-20 Wohnungen.

Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Tag der Ausstellung.

Der Verbrauchsausweis Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.

Die Erstellung des verbrauchsabhängigen Energieausweis wird durch einen von der SWM beauftragten zertifizierten Energieberater durchgeführt.
Er kostet 35 Euro inkl. Ust. und wird Ihnen nach ca. 3 Wochen per Post zugeschickt.