Auskunfts- und Genehmigungswesen Für die Ver- und Entsorgungsnetze der Städtischen Werke Magdeburg (SWM), der Abwassergesellschaft Magdeburg (AGM), der  SWM Netze GmbH und der Magdeburg-City-Com GmbH (MDCC)
erteilen die SWM auf Anfrage Auskünfte über den Bestand von Ver- und Entsorgungsanlagen in der Stadt Magdeburg der Sparten:
  • Strom
  • Gas
  • Trinkwasser
  • Fernwärme
  • Abwasser
  • Fernmeldekabel
Für die Ortsteile Randau-Calenberge, Pechau und Beyendorf-Sohlen erteilen die SWM auf Anfrage Auskünfte der Sparten:
  • Strom ab 01.01.2012
  • Trinkwasser
  • Abwasser
Für die Gemeinde Gerwisch erteilen die SWM Auskünfte der Sparte:
  • Abwasser
Die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen jeglicher Art erfordert eine Auskunftserteilung der Städtischen Werke Magdeburg GmbH. Diese ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten  zu beantragen und bedarf folgender Angaben:
  • Anschrift und Telefon-Nummer des Antragstellers
  • Genaue Beschreibung Planungsvorhaben/Baumaßnahme
  • Geplanter Ausführungszeitraum
  • Lageplan im Maßstab 1:500/1:1000 mit eindeutiger Kennzeichnung des Baubereiches
Kontakt und Entgelt Ihren Antrag auf Auskunft inkl. aussagefähigem  Lageplan senden Sie bitte an folgende Adresse:
         
Städtische Werke Magdeburg
Bereich Technischer Service
Koordinierung/Auskunft
Postfach 3628
39011 Magdeburg
             
Sie können Ihren Antrag persönlich abgeben, faxen oder per E-mail übermitteln.
         
Büroadresse:
Franckstraße 8
39104 Magdeburg

Telefon 0391 5872542
Telefax 0391 587 2928
E-Mail: auskunft@sw-magdeburg.de
   

Das Entgelt für eine rechtsverbindliche analoge Auskunft beträgt 30,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.

Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag von 07.00 Uhr - 12.15 Uhr
Digitale Auskünfte Digitale rechtsverbindliche Auskünfte werden nicht erteilt.
      
Unsere Dateien stellen das derzeit im Hauptdatenbestand digital vorhandene Leitungsnetz dar. Es kann keine Garantie für Vollständigkeit übernommen werden, da fortlaufend neue Daten eingepflegt werden. Es kann einen zeitlichen Verzug zwischen der analoger Auskunft und den im digitalen Hauptdatenbestand erfassten Leitungen geben.
Die Übersendung der digitalen Daten entbindet nicht von einer rechtsverbindlichen analogen Auskunft bei SWM. Nur hier kann für den Planungsbereich bzw. das Bauvorhaben die Vollständigkeit der Angaben garantiert werden. Die digitalen Daten müssen in jedem Fall mit der rechtsverbindlichen analogen Auskunft abgeglichen werden.
            
Bitte beachten: Die DGN - Dateien sind die Originaldateien, für Datenverluste, die bei einer Umwandlung in andere Datenformate entstehen können,  übernehmen wir keine Haftung.

Auf Anfrage unterbreiten wir Ihnen  gerne ein Angebot zur Abgabe digitaler Daten.
Die Preise richten sich nach Größe des abgefragten Gebietes.

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Download / LinkAntrag auf Auskunft zu Ver- und Entsorgungsanlagen (35 kB)
    

 

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