Ich habe in meinem Objekt Wohn- und Nichtwohnbereiche. Was benötige ich für Energieausweise? Es werden prinzipiell 2 Energieausweise benötigt, einen für den Wohnbereich (Energieausweis für Wohngebäude) und einen für den Gewerbebereich (Energieausweis für Nichtwohngebäude). Liegt im Falle des Gewerbebereiches eine wohnungsähnliche Nutzung z.B. Arztpraxen, Kanzleien oder Büros vor, legt der Aussteller beide Bereiche zusammen und es wird nur ein Ausweis ausgestellt.

Regulär ist von 2 notwendigen Energieausweisen auszugehen.